Der_Mario
Hallo Tabi.
Waschmaschine, bei meinem Einzug (vor genau einem Jahr) hieß es, die eine Waschmaschine von einem anderen Bewohner im Keller müsste dort weg. Sie wollen keine Waschmaschinen mehr im keller, in meiner Wohnung wollten sie aber auch keine...ich sollte nen Waschsalon suchen. (Im Mietvertrag gibts keine Sondervereinbarungen)
Bis heute steht die andere Waschmaschine noch im Keller, jedesmal erzählen die Vermieter, dass diese aber nun gaaanz bald dort nicht mehr steht. Was kann ich tun? Kann ich dann auf "eigene Faust" mir in der Wohnung einen Anschluss machen lassen? Oder Mietminderung?
[/quote:8e648]Nach aktueller Rechtsprechung gehört das Aufstellen einer Waschmaschine zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das würde selbst dann gelten, wenn im Mietvertrag eine Klausel enthalten wäre, die das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung verbietet. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn dem Mieter nicht in ausreichenden Umfang seitens des Vermieters Gelegenheit gegeben wird, in einem gemeinschaftlichen Waschkeller seine Wäsche zu waschen. Dir kann also niemand verbieten, in Deiner Wohnung eine Waschmaschine aufzustellen.
Mietminderung? Auf welcher Grundlage?
Strom, zahlt jeder Mieter selbst. Hat auch jeder seinen eigenen Zähler im Keller. Meine Vermieterin hat mich damals beim Anbieter angemeldet, da es meine erste Wohnung war, fand ich das damals nicht weiter komisch. Nun würde ich aber lieber einen günstigeren Anbieter bzw. der gleiche Anbieter bietet selbst günstigere Tarife an. Ich habe aber keinen Vertrag oder ähnliches, hat alles die Vermieterin. Rechungen etc gehen allerdings direkt an mich. Was hab ich da für Möglichkeiten? [/quote:8e648]Wieso kann der Vermieter einen Vertrag für seine Mieter abschließen? *grübel* Fordere Sie auf, Dir die Unterlagen auszuhändigen.
Abgesehen davon, die Vertragsnummer steht auch auf den Rechnungen.
Weiter meinte mein Vermieter neulich als es ne Zeitlang kälter war, die Heizung wäre augeschaltet und würde nie in den Sommermonaten eingeschaltet. Notfalls müsste man halt mal einen Winterpulli anziehen....(die Heinzungskosten sind in einer Mietpauschale enthalten)[/quote:8e648]Ist die Heizungsanlage ausgeschaltet, muss der Vermieter sie spätestens dann wieder einschalten, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° sinkt und absehbar ist, dass die dazu führende Witterung länger als 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur sogar unter 16°, muss die Heizung SOFORT in Betrieb genommen werden (LG Kassel WM 64, 71).
Eine vertragsgemäße Beheizung umfasst das Erreichen der Mindesttemperatur aber lediglich während der üblichen Tagesstunden. Als Faustregel gilt hierfür die Zeitspanne zwischen 7 Uhr und 23 Uhr.