annyn
Ich bin in der Wohnung nicht geblieben. Habe jedoch, da der Ex nicht da war, der Immoblienmaklerin (auf Ihre Bitte) die Kundigung und die Schlüssel (Unterschrift von mir, jedoch im Auftrag…) überreicht .
Susanne
Möglicherweise ist die Kündigung nicht gültig, trotzdem muss sich der VM an den Mieter wenden. Wenn Sie definitiv sofort die Wohnung geräumt haben und von Ihrem Konto keine Miete eingegangen ist, kann sich der VM auch nicht darauf berufen, dass ein mündlicher Mietvertrag mit Ihnen entstanden ist.