Gast hat diese Frage gestellt
Nebenkostenabrechnung nach dreizehn Jahren
In den ersten dreizehn Jahren des Bestehens eines Wohnraummietverhältnisses verlangte der Mieter niemals eine Nebenkostenabrechnung. Auch der Vermieter forderte nie eine Nebenkostennachzahlung. Zwischendurch wurde sogar der Mietvertrag verlängert. Bei dieser Gelegenheit wurden im gegenseitigen Einvernehmen auch die vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten erhöht.
Als der Mieter schließlich die Nebenkostenabrechnungen für die gesamten vergangenen Jahre verlangte, kam es zum Rechtsstreit der Mietvertragsparteien, der schließlich zu Gunsten des Vermieters ausging. Nach Auffassung des Landgerichts Coburgs konnte der Vermieter das bisherige Verhalten seines Mieters nur so verstehen, dass dieser nicht mehr auf irgendwelche Ansprüche bezüglich der Nebenkostenvorauszahlungen bestehen wolle. Die Nachforderung verstieß somit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Urteil des LG Coburg
32 S 17/00