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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe in meiner alten Wohnung einen ziemlich tiefen Kratzer (1/2 qm) in das Parkett gemacht. Beim Auszug hatte ich dem Hausverwalter zugesichert, dass das von meiner Versicherung geregelt wird. Jetzt zahlt meine Versicherung allerdings nicht und der Hausverwalter verlangt von mir den Schaden reparieren zu lassen. Eine von mir angebotene einmalige Reparaturkostenzahlung von 400€ hat er ausgeschlagen.
Wenn ich nun einen Parkettleger beauftrage den Schaden zu reparieren, würde das ca. 600Euro kosten und er müsste das gesamte Zimmer abschleifen und neu versiegeln.

Ich würde quasi die Versiegelung und das Abschleifen des kompletten Zimmers mitbezahlen. Außerdem wohnen zur Zeit neue Mieter in der Wohnung, die das Zimmer ausräumen müssten, obwohl sie der Kratzer nicht stört, weil sie ihr Bett darüber stehen haben.

Jetzt ist die Frage, ob der Vermieter das von mir und den Mietern verlangen kann. Ich denke, dass eine Reparaturkostenzahlung abzüglich des Zeitwertes des Parketts genügen sollte.
Kann mir da bitte bitte bitte jemand weiterhelfen?
Stichwörter: verlangt + vermieter + zerkratzt + parkett + reparatur

6 Kommentare zu „Parkett zerkratzt - Vermieter verlangt Reparatur”

alex29 Experte!

Hallo,

absolut unverständlich warum die Haftpflicht nicht zahlen will. Die ist genau für solche Fälle da!!! Da würde ich nochmal nachhaken.
Andernfalls: Dem VM mitteilen, dass du den Zeitwert in die Repkosten mitaufnehmen willst (dein gutes Recht meiner Meinung nach) und gleich ankündigen, das du sonst zum Anwalt gehst. Der holt mit Sicherheit was dabei raus. Ist nur die Frage, ob sich das lohnt, falls du keine Rechtsschutz hast...,

Viel Glück, alex29

Gast Experte!

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

also die Haftpflicht bezahlt nicht, weil ich die etwas zu spät abgeschlossen hatte.
Eine Rechtschutz habe ich leider nicht.
Ich würde dem Vermieter ganz gern so etwas schreiben:
In Berufung auf Artikel ??? des Mietrechts weise ich sie Sie darauf hin, daß sie mich nicht zu einer eigenständigen Reperatur verpflichten können. Bei den Ihnen entstanden Reparaturkosten würde ich mich selbstverständlich anteilig beteiligen.
Ginge das irgendwie???

Klauspeter

Hallo SOS !!!!

Brauche Hilfe.

Bin meiner Familie vor einem Monat umgezogen.
Meine frau war zwei Tage vor unseren Umzug mit der Tochter
für zwei Tage im Krankenhaus.

Wir hatten nicht die möglichkeit die Wohnung in einen ordentlichen Zustand
zu übergeben. Ich hatte soweit es ging den boden gefegt und die Fenster vonn innen und aussen gewischt.

Jetzt stellt der Nachmieter noch ansprüche ca.600.- €

Er hat nach unseren Auszug die Wohnung gesäubert,die Fenster geputzt,
den Garten Unkraut gezogen und die Baumstämme Entsorgt die ich versucht hatte aus den Garten zu heben.
Weiter wurde die Terasse und der Balkong gesäubert.

Obwohl wir den Nachmieter schon bevor wir auszogen in die Wohnung gelassen hatten. Er wollte so schnell wie möglich renovieren.

Jetzt hat er den Vermieter die Rechnung präsentiert wo auch noch diverse
andere Sachen zu buche stehen. ZB. Reinigung der Deckenvertefelung,
reinigen der Tepichleisten,Chalosien Waschen aussen und innen,
Heizung säubern,angeblich Silberfische und spinnen entfernt.

Meine Frage ist das Rechtens wenn ja in welcher Höhe ?


Mfg Klaus

Klauspeter

Hallo SOS !!!!

Brauche Hilfe.

Bin meiner Familie vor einem Monat umgezogen.
Meine frau war zwei Tage vor unseren Umzug mit der Tochter
für zwei Tage im Krankenhaus.

Wir hatten nicht die möglichkeit die Wohnung in einen ordentlichen Zustand
zu übergeben. Ich hatte soweit es ging den boden gefegt und die Fenster vonn innen und aussen gewischt.

Jetzt stellt der Nachmieter noch ansprüche ca.600.- €

Er hat nach unseren Auszug die Wohnung gesäubert,die Fenster geputzt,
den Garten Unkraut gezogen und die Baumstämme Entsorgt die ich versucht hatte aus den Garten zu heben.
Weiter wurde die Terasse und der Balkong gesäubert.

Obwohl wir den Nachmieter schon bevor wir auszogen in die Wohnung gelassen hatten. Er wollte so schnell wie möglich renovieren.

Jetzt hat er den Vermieter die Rechnung präsentiert wo auch noch diverse
andere Sachen zu buche stehen. ZB. Reinigung der Deckenvertefelung,
reinigen der Tepichleisten,Chalosien Waschen aussen und innen,
Heizung säubern,angeblich Silberfische und spinnen entfernt.

Meine Frage ist das Rechtens wenn ja in welcher Höhe ?


Mfg Klaus

Gast Experte!

Der Nachmieter kann fordern was er will.
Mit dem haben Sie keinen Vertrag.

Ergo kriegt er auch nix.

Gruss det11

Klauspeter

Der Vermieter hat uns jetzt die rechnung eingereicht um das mit der aussenstehenden Kaution zu begleichen.
was kann mann tun.

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