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Eigenheimzulage: „Hauskauf“ von Angehörigen zu irrealen Vertragsbedingungen
Nach § 10e Abs. kann der Steuerpflichtige bei Anschaffung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus Sonderausgaben geltend machen. Unter Anschaffung ist jedoch nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen. Eine derartige Anschaffung liegt dann nicht vor, wenn zwischen Angehörigen völlig irreale Bedingungen vereinbart wurden.
Von irrealen Vertragsbedingungen ist auszugehen, wenn ein Steuerpflichtiger von seinem Vater ein Haus zu einem in monatlichen Raten zu zahlenden „Kaufpreis“ erwirbt, welcher beim Tod des Vaters unter Anrechnung auf seinen Pflicht- bzw. Erbteil als zugewendet gilt und der bei Vertragsschluss bereits 85 Jahre alte Vater für die vollständige Zahlung der Kaufpreisraten 105 Jahre alt werden müsste.
Urteil des BFH vom 05.11.2003
X R 55/99
Pressemitteilung des BFH