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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo Leute,
ich habe eine dringende Frage, bezüglich der ehemaligen Wohnung meiner Freundin.
Die Fakten. Meine Freundin wohnt seit dem 1.2 bei mir, hat aber bis 1.3 noch Miete in ihrer alten Wohnung bezahlt, wegen der Kündigungsfrist. Meine Freundin hat in einer WG mit noch einem Mädel gewohnt. Seit dem 1.04 hat dieses Mädel wieder eine Mitbewohnerin. Meine Freundin hat aber bis heute den Teil der Kaution der ihr zusteht(Sie hat über 400 Euro gezahlt) noch nicht von ihrer Nachmieterin in der WG wieder bekommen. Sie wird immer nur hingehalten. Frage: Was ist da rechtlich möglich? Wie kann meine Freundin problemlos an ihr Geld kommen? Aus meiner Sicht ist das doch Diebstahl, dass die Kaution, welche ja laut Vertrag auf ihre Nachmieterin übergeht, ihr noch nicht ausbezahlt wurde...
Wie seht ihr das und was kann man machen? Über 400 Euro sind für uns sehr sehr viel geld..

danke schonmal für eure Hilfe.
Gruß
Stichwörter: wichtige + frage + hilfe

2 Kommentare zu „Hilfe... WICHTIGE Frage”

Rano Experte!

Auch ein Untermietverhältnis ist ein (fast) normales Mietverhältnis. Demnach steht dem Vermieter das Recht zu, die Kaution bis zu 6 Monaten (Verjährung von Ansprüchen aus Vermietung) zu behalten. Danach steht dem VM noch das Recht zu, einen Teil der Kaution bis zur BK-Abrechnung einzubehalten jedoch nur in einer Höhe, die einer höchstanzunehmenden BK-Nachzahlung entspricht.

That's all
Ralph

LinzePaul

Hi, du hast mich missverstanden: Um den vermieter geht es gar nicht, der spielt keine Rolle, da die Kaution das Konto des vermieters ja nie verlassen hat. meine freundin will nur ihren teil der Kaution, der auf ihre Nachmieterin in der Wg übergegegangen ist von eben dieser Nachmieterin.
Aber die zahlt einfach nicht...

Was kann man da machen??

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