Rano
Auch ein Untermietverhältnis ist ein (fast) normales Mietverhältnis. Demnach steht dem Vermieter das Recht zu, die Kaution bis zu 6 Monaten (Verjährung von Ansprüchen aus Vermietung) zu behalten. Danach steht dem VM noch das Recht zu, einen Teil der Kaution bis zur BK-Abrechnung einzubehalten jedoch nur in einer Höhe, die einer höchstanzunehmenden BK-Nachzahlung entspricht.
That's all
Ralph
LinzePaul
Hi, du hast mich missverstanden: Um den vermieter geht es gar nicht, der spielt keine Rolle, da die Kaution das Konto des vermieters ja nie verlassen hat. meine freundin will nur ihren teil der Kaution, der auf ihre Nachmieterin in der Wg übergegegangen ist von eben dieser Nachmieterin.
Aber die zahlt einfach nicht...
Was kann man da machen??