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Benj hat diese Frage gestellt
2 Mitbewohner ziehen aus unserer WG (alle gleichberechtigte Mieter) aus, ich überlege, evtl. Ansprüche geltend zu machen, da die Wohnung durch beide ebenso genutzt wurden und dies Spuren hinterlassen hat, z.B. müsste im Bad neu gestrichen werden, im Flur ebenfalls. Inwiefern kann ich da etwas beanspruchen?

0 Kommentare zu „Muss der WG-Mitbewohner sich an der "Abnutzung" der Wohnung bei Auszug beteiligen?”

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