Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, ob es rechtliche Folgen bei einer Kündigung eines Mietvertrages hat wenn dieser unbefristet ist aber in Anlehungen an diese ein Satz beigefügt wird der ähnlich lautet wie dieser: "Das Mietverhältnis wird auf Wunsch des Vermieters zunächst auf 3 Jahre, d.h. bis zum Tag X abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er weder vom Mieter noch vom Vermieter gekündigt wird. Der Mieter erklärt hiermit zu dieser Regelung sein ausdrückliches Einverständnis."
Ist dieser Zusatz zulässig? Besteht die gesetzliche Kündigungfrist?
Dank im voraus