thomas2610
Hallo,
wenn dies Deine erste Nebenkostenabrechnung ist:
Kannst Du a) wahrscheinlich aufgrund der geringen Vorauszahlung wegen Täuschung dei Zahlung verweigern, b) darüberhinaus hast Du wahrscheinlich das Recht zur außerodentlichen Kündigung.
Ein ähnlichen Fall mach ich gerade selber mit und die o.a. Hinweise hat mein Rechtsanwalt auch dem Vermieter mitgeteilt (bei mir 90 EUR X 12, +900 EUR Nachzahlung. Des Weiteren solltest Du mal prüfen, ob die Positionen alle abrechnbar sind, kenn mich selbst nicht so toll aus, aber hier gibt es ja entsprechend Infos (z.B. der Steuerberater wirkt für mich nicht korrekt).
Gast
Erbpachtzins ist NICHT auf die Nebenkosten umlegbar! Siehe Diskussion unter http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2029387 http://www.wer-weiss-was.de/theme210/ar ... 29387.html <!-- w -->
Gruß Elske
katsam
Hallo,
bzg. Erbpacht: wir haben aus diversen umständlichen Gründen einen Gewerbemietvertrag unterzeichnet. Unterscheidet sich das "Gewerbemietrecht" eigentlich in diesem Punkt vom "Privatmietrecht" ? In unserem Mietvertrag (2006) ist Erbpacht als Punkt ausgwiesen und taucht nun auch in der Nebenkostenabrechnung auf.
Wäre super, wenn jemand Rat weiss; finde dazu nirgends eine Abgrenzung, was mich aber annehmen lässt, dass die Nicht-Umlegbarkeit eben allgemeingültig ist.
Viele Grüße,
KS