mussraus hat diese Frage gestellt
Hi,
ziehe demnächst in eine Mietwohnung in ein Mehrparteienhaus mit Eigentumswohnungen. Die NK-Abrechnung wird von einer Hausverwaltung gemacht.
Mein Vermieter hat mich darauf hingewiesen, dass es keine Wasseruhren gäbe (sei von der Eigentümergemeinschaft so entschieden worden) und daher die Wasserkosten (kalt) nach der Wohnfläche berechnet würden. Das Warmwasser wird mit einem Durchlauferhitzer erwärmt, d.h. da bin ich aus der allgem. Berechnung "raus".
Die Berechnung auf Quadratmeter kommt mir seltsam vor.
Frage:
a) Werden Wasserkosten - falls kein Zähler vorliegt - nicht nach der Personenzahl berechnet? Wo finde ich da die entsprechenden Paragraphen.
b) Hebelt ein gegenteiliger Beschluss (mein Vermieter sei angeblich nicht dafür gewesen) der Eigentümerversammlung die Gesetzeslage aus?
c) Welche Möglichkeiten seht ihr, dass die Berechnung auf eine Personenzahl umgestellt wird? Was kann ich also tun? Ich ziehe alleine ein, in den anderen Wohnungen wohnen Familien ...
Viele Grüße und schon mal Danke für Antworten!