Gast
Zitat vom Mieterverein Hamburg (Merkblatt Nr.33, Tierhaltung in der Mietwohnung):
Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Ihre Besucher ihren "Fiffi" draußen lassen müssen. Auch wenn Sie für einige Tage ein Tier in Pflege nehmen, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.
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Shani
Vielen, vielen Dank
Jetzt können mich also beide besuchen.
MfG
Shani
Adler2305
Wer kann uns helfen wir wollen ein hund haben.Aber im Mietvertrag steht
das die Hund nicht über 40 cm sein dürfen.
Weil ich bin sehr lange immer am arbeiten auf monatage
Und wir Wohnen in so eine Assi siedlung.Meine frau hat immer schieß
mit unserren Sohn spazieren zu gehen.
Kann mann da irgent was machen????