forsetis 16.04.2015 14:56
Das ist aber keine Frage des Mietrechts. Beim Mietrecht geht es um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Und nicht darum, dass eine Hausverwaltung schläft.
Der Mieter hat aber auf jeden Fall das Recht zur Mietminderung für die Zeit, in der er gefroren hat. Das ist Mietrecht.
Jassi66 17.04.2015 15:15
Ah sorry...stimmt natürlich.
kalaydo 06.05.2015 09:48
Der Mieter hat in diesem Fall eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter. ( Diese muss geprüft werden) und dort spielen Faktoren wie. Jahreszeit, Dauer des Ausfalls, u.s.w
Das es ein Problem mit der Heizung war muss geklärt werden, wessen verschulden es war. Wenn der Lieferant alles richtig gemacht hat und die Heizung zu dem Zeitpunkt einen Defekt hatte (Einfüllventil z.B ) , dann kann natürlich NICHT weder die HV noch der Lieferant verantwortlich gemacht werden.
In solchen fällen spart man sich viel Zeit um Mühe wenn man einfach als Vermieter entgegen kommt und den Mieter für den Ausfall (ich gehe mal von paar Wochen aus ) ca. 30 EUR (Abhändig von Jahreszeit) erlässt und gut ist.
Zwecks der Rechnung für 2 mal Anfahren gibt es aber Klärungsbedarf wer schuld ist.
Maggy789 11.05.2015 10:02
Er muss für die Mehrkosten Strom und Mietminderung zustimmen