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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin letztes Jahr im Mai umgezogen. Ordnungsgemäß wurde bei Wohnungsübergabe die Heizung abgelesen.

Nun ist es doch so, dass in den Verdunstungsanzeigen ein Kaltverdunstungsanteil enhalten ist.
Bei einem Heizkörper den ich nie an hatte, hatte ich trotzdem einen geringen Verbrauch. Der Ablesewert betrug +1 (Anfangsstand: +5), also es hatte noch nicht alles von diesem Kaltverdunstungsanteil verbraucht. Mein Vermieter hat mir jetzt die Differenz von 4 in Rechnung gestellt. Ist rechtens?

Theoretisch kann er doch nur das Abrechnen was unter der 0-Markierung liegt. Also angenommen, wenn die Gesamtbefüllung von dem Röhrchen 80 Einheiten beträgt und 5 Einheiten Kaltverdunstungsanteil sind, kann er maximal 75 Einheiten in Rechnung stellen, oder?

Oder kann er alles Abrechnen und der Ausgleich erfolgt über die Gradtage. Doch dann würde die Überfüllung ja keinen Sinn mehr machen.

Oder kann man darauf bestehen, dass der Kaltverdunstungsanteil durch 12 geteilt wird und dann Anteilig auf die beide Mieter verteilt wird?

Kann mir jemand hier Licht ins Dunkel bringen?

Grüße Anja
Stichwörter: kaltverdunstunganteil

0 Kommentare zu „Kaltverdunstunganteil”

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