fin
Sie müssen grundsätzlich die Nebenkostenposten bezahlen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Die Posten, die Sie angeführt haben, sind allegmein umlegbar, auch die Grundsteuer. Das hat nichts damit zu tun, ob Ihnen das Grundstück gehört oder nicht. Sie bewohnen und nutzen das Stück Grundstück, das jemand anderem gehört. Der Eigentümer kann daher diesen seinen Grund und Boden nicht mehr selbst nutzen. Dafür zahlen Sie Grundsteuer.
Was allerdings sehr nach Fehler aussieht, sind die Kosten für Allgemeinstrom. I.d.R. sind das Kosten für Treppenhauslicht und Keller.
Dies können für Sie kaum über 900 EU sein! Fordern Sie Einsicht in die Originalstromrechnungen beim Vermieter. Dann können sie vergleichen.
Bis dahin nichts zahlen. Ändert sich dann nichts, mit Ihrer Abrechnung zum Mieterbund gehen.
Ansonsten erscheint Ihr Beitrag allgemein noch etwas unwissend. Sind Sie das erste Mal in einer Mietwohnung? Machen Sie sich schlau über Mietrecht und Nebenkosten. In jeder größeren Buchhandlung finden Sie Taschenbücher en masse über das was Mieter wissen sollten.
Aus Unwissenheit entstehen die meisten Mietrechtsstreitigkeiten.
Rano
Tse! Da verunsichert fin mit seinem Unwissen schon wieder gutgläubige Hilfesuchende!
Zu 4.)Allgemeinstrom: 908,53 €
Der Posten ist natürlich Käse, wenn man voraussetzt, dass der sog. Allgemeinstrom tatsächlich über Ihren Zähler läuft!
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt niemand.[/quote:ba00f]
Unter dieser Voraussetzung hier ein wichtiger Tip:
Dass der VM die andere Wohnung nicht vermietet hat, oder vermieten konnte, darf nicht zu ihren Lasten gehen!
Daher ist es vorgesehen, dass sozusagen die eigentlich leerstehende Wohnung trotzdem eine Betriebskostenabrechnung bekommt. Der VM kann also nicht sämtliche Kosten auf die einzigen Mieter umlegen, sondern auf alle Wohnungen / auf die gesamte Wohnfläche.
Bsp Grundsteuer: 2 Wohnungen á 60m², Grundsteuer 240€
==> 240/(2x60) x 60 = 120€ pro Wohnung.
Bei den Kosten, die auf Personen umgelegt werden, muß der Vermieter EINE fiktive Person in der leerstehenden Wohnung berücksichtigen.
Die Miete für die Erfassungsgeräte scheint mir auch sehr hoch. Hier also prüfen, ob auch nur die Gerätemieten für die in IHRER Wohnung installierten Geräte berechnet wurden.
Gruß
Ralph
fin
wir wissen hier doch überhaupt nicht, ob der Vermieter tatsächlich die Kosten zweier Wohnungen einem Mieter anlastet <!-- s --><!-- s -->
Dafür braucht man Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Sonst bleibt alles nur Spekulation.