Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend !
wir bewohnen zur Zeit eine Doppelhaushälfte, die wir von 7 Jahren angemietet haben. In wenigen Monaten ziehen wir aus und haben nun "den Salat" !!!
Als wir hier eingezogen sind, war der Teppichbelag in solch einem katastrophalen Zustand, daß wir uns entschlossen haben, auf UNSERE KOSTEN alle Teppichböden zu erneuern. Diese Tatsache haben wir auch im Mietvertrag schriftlich festgehalten; "Der Mieter ist für den Kauf und das Verlegen der Teppichbeläge vor dem Einzug zuständig". Daran haben wur uns auch gehalten.
Nun sind 7 Jahre um und der verlegte Teppich - bleibt leider nicht aus - weist einige Flecken aus. Dummerweise lassen sich diese nicht entfernen, ich habe schon alles probiert...
Unser Vermieter besteht jetzt aber AUF EINE KOMPLETTE Erneuerung aller Teppichböden. Darf der das überhaupt ? BIIIITTTTE - kann hier jemand helfen ?
Lieben Dank !
Katharina