Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
Derzeit haben sowohl ich als auch meine Freundin (wir ziehen beide um ) folgende Problematik:
1: Wenn im Mietvertrag nicht definiert ist WANN Renovierungsarbeiten erledigt werden muessen, muss ich diese dann während meiner Mietdauer vornehmen? Ich sehe keinen Sinn darin die Wände zu Streichen und den Teppich zu reinigen solange ich noch in der Wohnung lebe. Mein Vermieter und ich haben da unterschiedliche Ansichten, ich bin der Meinung er muss nun mal damit leben das seine Mietsache mal ein paar Tage ohne Miete zu bekommen renoviert wird, er behauptet ich muss das bis zum Ende des Mietvertrags erledigt haben.
2: Meine Freundin hat zum 31.5.2004 Gekündigt. Sie schuldet dem Vermieter keine Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen. Da sie frueher ausziehen kann hat nun der Vermieter die Option genutzt und möchte zum 1.5 vermieten und hat auch schon einen Mieter gefunden und diesem mündlich zugesagt zum 1.5, sowie meiner Freundin das Ende des Mietverhältnisses zum 1.5.
Der Vermieter möchte aber noch das Parkett abschleifen lassen bevor der neue Mieter einzieht, dieser will aber keine Miete fuer die Zeit bezahlen in der die Renovierungsarbeiten stattfinden, da dieser erst zum 15.5 einziehen will. Der Vermieter will aber auf jeden Fall fortlaufende Mietzahlungen und hat angedroht im Zweifelsfalle die Wohnung einem anderen Mieter zu geben der in Eigenarbeit Laminat verlegen wollte und zum 1.6 Einziehen will.
Nun stellt sich die Frage welche Situation sich speziell für meine Freundin hieraus ergibt. Soweit wir das sehen muss sie auf keinen Fall die Handwerker dulden während sie noch hier wohnt. Fraglich ist jedoch inwieweit der Vermieter nach einer, wenn auch mündlichen, Zusage hier jeden Tag mit was anderem ankommt und sich dadurch keine Planungssicherheit ergibt. Da eine Zusage existiert, dass sie zum 1.5 ausziehen kann bzw. der Mietvertrag zum 1.5. gekündigt ist, kann man dies im Zweifelsfalle rechtlich durchsetzen?
MFG
Mephisto