Gast
Hallo Gast,
normalerweise sollte im Keller die Gelegentheit gegeben sein, das die Mietparteien dort Ihre Waschmaschinen auf aufstellen können.
Eine Pflcht hat der Vermieter aber soweit ich weiß nicht, das ist die Sache vom Mietvertrag, ist etwas von einem Waschmaschinenplatz im Mietvertag vermerkt ? Wenn nicht, müssen Sie wohl auf den Kosten sitzen bleiben !