Susanne
Handelt es sich um einen Formularmietvertrag?(Vordruck) oder ist der MV vom VM ausformuliert?
Wurde darüber vor Abschluss diskutiert bzw. das Thema Kündigungsausschluss besprochen?
Für mich sieht das aus wie der Versuch eines Zeitmietvertrags, der ohne besonderen Grund allerdings nichtig ist und da hier kein Grund für die zeitliche Begrenzung angegeben ist ist es ein normaler Mietvertrag, den Du zum 31.Juli kündigen kannst.
robstar
Hallo...
der Mietvertrag war gespeichert aufm PC...Daten von mir wurden dann eingetragen und ausgedruckt. Es wurde darüber gesprochen, dass die Vermieter lieber längerfristig vermieten wollen usw...
Soviel ich weiß müsste der Vertag nichtig sein wie du sagst, war mir halt nicht ganz sicher. Hab mich schon ein bisschen im Internet erkundigt und was ich gefunden habe ist, dass ein Kündigungsausschluß über 4 Jahre nicht gültig ist. Ein Zeitmietvertrag ist es ja auch nicht, da kein Enddatum und Grund für die Beendigung des Mietverhältnis angegeben wurde. Somit ist Vertrag nichtig und es gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen. Hoffe mal das stimmt so.
Danke,
Robin
Ghostraider
Zeitmietverträge ist immer ein heißes Eisen und sollte gut durchdacht sein.Hier steht einiges über Zeitmietverträge.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html#grenzen
Gruß
ghost
Susanne
Von einem Kündigungsausschluss ist hier gar nicht die Rede, daher kann auch das Urteil, was sich auf höchstens 4 Jahre bei Formularmietverträgen bezieht, nicht angewandt werden. Weiterhin scheint es sich auch nicht um einen Formularmietvertrag zu handeln.
Um auf der sicheren Seite zu sein solltest Du den Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen.