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SarahG hat diese Frage gestellt
Liebes Forumteam,

bevor ich nun den Weg zum Mieterbund etc. antrete, wollte ich einmal in einem solchen Forum meinen Fall schildern und mir ein paar unabhängige Expertenmeinungen einholen.

Ich habe bis Anfang Semptember 09 als Hauptmieterin in einer WG gewohnt. Die WG hat sich nach meinem Auszug allerdings nicht aufgelöst, sondern mein Zimmer wurde übernommen und ein anderer Mietbewohner wurde dem Vermieter als Hauptmieter gemeldet, was von diesem auch als i.O. angenommen wurde. Dies ist aber eigentlich nur nebensächlich.

Vor ca. 10 Tagen flatterte dann in meiner alten WG eine Abrechnung vom Vermieter herein, in der wir dazu aufgefordert wurden, die Kosten für die Treppenhausreinigung (EUR 15,- monatlich) für die letzten 3 Jahre (!!!) nachzuzuahlen. Es sei ein Betrag von knapp EUR 600,- entstanden.

Der Vermieter hingegen sagte bei unserem Einzug im November 2006 es handle es sich bei den 15 EUR monatlich um eine Barzahlung, die sich die Putzfrau persönlich bei den Mietern an der Tür abholen kommt. Dummerweise sind wir damals nicht stutzig geworden, da diese Zahlungsmethode sicher nicht üblich ist. Tatsächlich ist es in der gemeinsamen WG-Zeit ein einziges Mal vorgekommen, dass die Putzfrau diese Kosten bei uns an der Tür einsammelte - nämlich für die ersten beiden Monate unseres Mietvertrags (Nov + Dez 2006). Seitdem haben wir niemals wieder eine Treppenhausreinigungsgebühr an der Tür bezahlen müssen. Die Reinigung indes fand, soweit wir das kontinuierlich beobachten konnten, weiterhin statt. Da wir als Studentinnen nicht im Geld schwimmen, sind wir auch nicht auf die Idee gekommen, die Putzfrau zu suchen und ihr das Geld zu bezahlen.

Soweit zum IST-Zustand. Ein Blick in den Mietvertrag verrät folgende Auflistung der Zusammensetzung der monatlichen Mietkosten:

a) Kaltmiete für Wohnung - EUR 500,-
b) Betriebskostenvorauszahlung gemäß §7 Ziffer2 - EUR 45,-
c) Kabel TV - EUR 8.50,-
d) Treppenhausreinigung (in bar) - EUR 15,-

Meine (Unsere) Frage ist nun, ob wir tatsächlich den gesamten Betrag zahlen müssen, was ein ziemlicher Batzen wäre. Ich habe gelesen, dass ein Vermieter sich bei der Nebenkostenabrechnung an gewisse Fristen halten muss.

Eine zusätzliche Randnotiz:
Der Vermieter hat, besonders in den letzten Monaten unserer Aufeinandertreffen immer wieder betont, welche finanziellen Engpässe er mittlerweile mit seinen Häusern erlebt. Zudem sind in unserer Wohnung zusätzliche Kosten entstanden, da es einen Wasserrohrbruch (ca. Juli/August) gab. Seine Forderung von knapp 600 Euro kommt uns nun sehr spanisch vor. Zudem ist die Gastherme in der Wohnung seit Monaten defekt und wird nicht repariert, trotz mehrfacher (bisher nur mündlicher) Mitteilung beim Vermieter.

Wir haben uns sicher nicht korrekt verhalten, indem wir uns nicht um die EUR 15,- Treppenhausreinigung gekümmert haben und würden uns nach Prüfung der Rechtslage dazu bereit erklären einen Teil des Geldes zu zahlen (zB die Kosten für ein komplettes Jahr).

Ich stelle mir einfach die Frage, warum der Vermieter damit nicht früher auf uns zu gekommen ist?

Ich hoffe, den Sachverhalt ausreichend geschildert zu haben und bedanke mich schon jetzt im Voraus für die wertvolle Hilfe.

Herzlichst,
Sarah G.

2 Kommentare zu „Ich soll 3 Jahre Kosten für Treppenhausreinigung nachzahlen!”

luise1989 30.10.2009 18:37

Also das Problem wird sein, dass ihr in die Beweispflicht kommen werdet also ihr müsst beweisen, dass ihr gezahlt habt. In meinem Beitrag wurde mir gearde gesagt, dass Nebenkosten bis zu 3 Jahre später getend gemacht werden können.

Abre ich würde prinzipiell erstmal in Wiederspruch gehen und schaun wie er reagiert.

Osito aktiver Benutzer 01.11.2009 13:05

Hallo Sarah G.

ich denke bei Eurer Angelegenheit gilt das Gewohnheitsrecht, d. h. wenn der Vermieter das Geld für die Putzfrau, wie vereinbart monatlich einfordert, kann er nicht nach 3 Jahren plötzlich kommen und das Geld in Rechnung stellen. Wenn er diesen Zustand so lange geduldet hat kann man nicht mehr zwingend davon ausgehen, daß er das Geld haben wollte.
Bei mir war das ähnlich. Zufällig habe ich kurz vor meinem Auszug ein Gespräch zwischen einem Rechtsanwalt und meiner Vermieterin mitgehört ( ja da gibt s auch ein Vorteil , wenn das Haus hellhörig ist und dünne Wände hat !) und der meinte auf ihre Nachfrage hin auch, daß er da keine Chance sieht, wenn die Vermieterin, in meinem Fall 2 Jahre lang , auf das Geld verzichtet hat.

liebe Grüße

Osito

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