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Indexklausel bei Gewerbemiete
Ist in einem Gewerbemietvertrag zur Mietzinsanpassung vereinbart: "Sollte die Anwendung des Lebenshaltungskostenindex eines Vier-Personen-Haushalts im Vergleich mit dem Index für gewerbliche Mieten die Mieterin oder den Vermieter benachteiligen, dann sind die Vermieterin und Mieterin bei der Neufestsetzung des Mietpreises gehalten, sich an der Entwicklung des Mietpreises für örtlich vergleichbare gewerblich genutzte Grundstücke zu orientieren", so hat die Neufestsetzung der Miete unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gewerbemiete zu erfolgen und nicht etwa unter Heranziehung eines bundesweiten Indexes für Gewerbemieten.
BGH, Urteil vom 25.09.2002 - Aktenzeichen: XII ZR 307/00.