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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Habe zum 1.5.05 eine Wohnung gemietet in die ich aber aus pers. Gründen nicht einziehen konnte. Habe ordentlich gekündigt, also 3 Monate und zahle seitdem die Miete. Einen Schlüssel habe ich aber nach mehrmaliger Aufforderung der Maklerin nicht bekommen.
Die Maklerin hat nun die Whg. zum 1.8. wieder vermietet, also 2x die volle Kaution kassiert und mir stinkt es nun wenn die neuen Mieter viellecht schon Mitte August in die Wohnung dürfen und ich zahle die Miete.
Kann ich auf einen Wohnungsschlüssel bestehen um das kontrollieren zu können ? Wer kann mir da einen Rat geben ?
Habe den Vermieter heute per Einschreiben aufgefordert mir einen Schlüssel auszuhändigen.
Freue mich auf Antworten.
Ingrid

2 Kommentare zu „Schlüsselübergabe erfolgte nicht trotz Mietzahlung”

alex29 Experte!

Hallo,

was um Himmels willen willst du noch mit dem Schlüssel??? Das kann dir doch Schittegal sein ob neue Mieter Mitte August oder Ende August einziehen! Die Miete zahlst du doch ohnehin bis zum Ende deiner Dreimonatsfrist. Das"Kind" ist hier schon vorher in den Brunnen gefallen, glaube dass hätte man auch anders hinbekommen können...

Und: wenn du sauer auf die Maklerin bist, weil die zum zweiten Mal Provision kassiert, du aber kontrollieren willst ob nur ja keiner vor Ende deiner Mietzahlungen dort einzieht, bestraftst du doch wenn überhaupt nur die neuen Mieter, die vielleicht froh sind 14 tage vorher da rein zu können. Wir wissen doch alle wie stressig Umzüge sind und wie froh man ist wenn man ein paar Tage früher einziehen kann.

Insofern ist deine Idee doch echt bekloppt und ich frag mich was das soll?!! Schick der Maklerin doch ein Päckchen Katzenscheiße, wenn du die Welt so ungerecht findest. Der VM wird wohl auch aus den Socken kippen und die Welt nicht mehr verstehen, wenn er plötzlich für jemanden der nie eingezogen und zudem gekündigt hat einen Schlüssel rausrücken soll.... (kopfschüttel...)

Ich hoffe bei einer neuen Wohnung läufts besser,
Gruß,
alex29

Gast Experte!

Hallo,

ja leider passieren solche Sachen doch immer wieder <!-- s :D --><!-- s :D -->

Der Mieter ist ab dem Zeitraum der Weitervermietung seiner Wohnung zur Zahlung nicht mehr verpflichtet, nunja wo kämen wir denn da hin.
Anders ist es beim Zeitmietvertrag.
Doch in diesem Falle kannst du dir ja selber ausrechnen, ob dir eine Rückvergütung zusteht bei 3 Monaten Kündigungsfrist.

Gruß

Tomraid

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