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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich sind beruflich vor einem Jahr nach Norddeutschland gezogen und haben nach langer Suche eine traumhafte Wohnung (DG-Maisonette) mit 5 Zimmern und einer Wohnfläche von 136m2 gefunden.
Unter uns im ersten Stock befinden sich 2 kleine Apartments (insg. ca 90m2), im Erdgeschoss wohnen die Vermieter (ca 160m2). Dazu gehört ein Gartengrundstück.

Warum ich das schreibe? Die Vermieter haben nämlich beschlossen, sich nach knapp 30jähriger Ehe scheiden zu lassen und das Haus soll nun verkauft werden. Es waren bereits einige Interessenten da, ein Ehepaar allerdings scheint besonders angetan und wird demnächst wohl den Zuschlag erhalten. Die wollen gemeinsam mit Ihren 2 erwachsenen Kindern einziehen. Besteht die Gefahr, dass Sie uns deswegen wegen Eigenbedarf kündigen dürfen? Oder ist die Gesamtwohnflächenanzahl zu hoch, um hier Eigenbedarf anzumelden? Das sagt nämlich der NOCH-Besitzer und unser momentaner Vermieter ("Machen Sie sich keine Sorgen, da wird nix passieren!"..aber der hat natürlich gut reden!)
Wir würden natürlich höchst ungerne hier ausziehen, haben sehr viel Geld in die Wohnung und Umzüge gesteckt und müssten wir dann zeitnah hier wieder raus, wäre das eine Katastrophe.
Habe zwar auch schon im Forum gesucht, aber nix spezielles gefunden...nur, dass nach einem Eigentümerwechsel angeblich erst nach 3 Jahren Eigenbedarf angemeldet werden dürfte?



Um ein paar hilfreiche Infos würde ich mich sehr freuen. Drückt ganz schön auf die Stimmung, so etwas


Viele Grüße,

Stefan T.
Stichwörter: wegen + eigenbedarf + kündigung + möglich

0 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?”

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