Gast
Hallo,
einfach einbehalten dürfen Sie die Miete nicht, Sie müssen folgendes befolgen:
Ihren Vermieter auf den Mangel (Mäuse sind ein Mangel) hinweisen, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, Ihrem Vermieter eine Frist lassen, damit dieser den Mangel beheben kann, sollte dann nichts passieren, könne Sie die Miete mindern:
Bei Mäusen in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel habe 30 Prozent Mietminderung wegen zahlreicher Mäuse in der Wohnung für angemessen gehalten (Az.: 209 C 520/02).
Im verhandelten Fall waren jedoch nicht nur vereinzelte Mäuse in der Wohnung gesichtet worden. Es hatte eine «Mäuseplage» geherrscht. Für massenhaft Mäuse sprachen «Fressschäden», so die Experten. Auch hätten insgesamt 12 Giftköder aufgestellt werden müssen, und die Mäuseplage habe mindestens einen Monat gedauert.
Nach Informationen des Mieterbundes kann bei einer lang dauernden Mäuseplage in der Wohnung die Miete im Extremfall auf null gekürzt werden. Sogar eine fristlose Kündigung kommt in Betracht, entschieden die Amtsgerichte Brandenburg (Az.: 32 C 520/00) und Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 177/96).
Gast
es war ja eine mäuseplage bei uns, das schlimme ist über 1 woche hat eine maus in der wand gegammelt bis ich die wand aufgemacht habe, das ist doch kein zustand...