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Übersendung von Belegkopien an den Mieterverein
Der Mieter kann von dem Vermieter gegen Kostenerstattung die Übersendung der Kopien von Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung an den Mieterverein beanspruchen.
AG Bremen, Urteil vom 15.10.2001, Aktenzeichen: 8 C 0148701, WM 2002, S. 32.