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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Übersendung von Belegkopien an den Mieterverein

Der Mieter kann von dem Vermieter gegen Kostenerstattung die Übersendung der Kopien von Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung an den Mieterverein beanspruchen.

AG Bremen, Urteil vom 15.10.2001, Aktenzeichen: 8 C 0148701, WM 2002, S. 32.

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