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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zum Jahresende ,

ich habe eigentlich das Problem, dass bei mir im Haus so einiges marode ist und der Vermieter trotz Hinweis auch nicht bereit ist Schäden zu beseitigen bzw. Renovierungen durchzuführen. Z.B. ist das Treppenhaus seit sicherlich mehr als 20 Jahren (eher 50) nicht mehr renoviert worden, z.T. ist Putz ausgebrochen und einiges mehr. oder im Keller ist seit ca. 2 Jahren Feuchtigkeit, z.T. mehr als 80% und die die Wand ist in einigen Bereichen nass bzw. bei Dauerregen haben sich sogar erste Pfützen am Boden gebildet, auch könnte der Keller mal neuen Putz und Farbe gebrauchen. Passiert ist bisher nichts. Allerdings war vor ca. 2 Jahren mal ein Gutachter bzgl. Miethöhe im Haus der zu dem Zeitpunkt festgehalten hat, dass der Keller trocken ist.
Nun meine Frage: Gibt es Fristen, die auch für Vermieter z.B. bei der Treppenhausinstandhaltung gelten?
Hat jemand Erfahrung mit feuchten Kellern?

0 Kommentare zu „Instandhaltungsfristen Vermieter - Treppenhaus, Keller”

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