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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich wurde aufgrund eines Wasserschadens den meine Haftpflichtversicherung abgelehnt hat gekündigt. Daraufhin habe ich eine gegenkündigung zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben und muss nun ausziehen.

Meine Vermieter fordern die Wohnung geweist zu übergeben. Kaution wollen sie mir erstatten nachdem Wohnung abgenommen ist und die Nebenkosten abgerechnet wurden.

Jetzt 2 generelle Fragen:

Muss ich die Wohnung weisen? Ich habe die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen und z. t. selbst renoviert.
Aufgrund Schimmel und unzuverlässigkeit der Vermieter habe ich seit 2 Jahren keine Fußbodenleisten im Schlafzimmer, Keinen Zaun auf der Terasse, das wurde alles bisher nicht erledigt.
Muss ich eine Wohnung beim auszug weisen die beim Einzug nicht renoviert war?

Kann der Vermieter eine evtl. Nebenkostennachzahlung von der Kaution abziehen?

Dann gibt es noch das das Problem das meine Vermieter dreisterweise in meiner Wohnung waren als ich nicht da war. Das weiß ich deswegen weil Sie ans Telefon sind.
Was soll ich da tun?
Stichwörter: renovierung + auszug + etc

5 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug, etc.”

Susanne Experte!

zu letzterem Problem: Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch stellen

Streichen: was steht zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?

Kaution: der VM darf bis zu 6 Monate nach Mietende mit der Kautionsabrechnung warten, danach darf er noch einen angemessenen Betrag für die noch folgende NK-Abrechnung einbehalten.

Es handelt sich hier um deutsches Recht. Bezüglich der Formulierung Deines Postings: Du wohnst nicht in Österreich oder der Schweiz ?

Magela

Ich glaube in meinem Mietvertrag steht das die Wohnung zu weisen ist.. Muss da aber nachher nochmal nachlesen.

Ich wohne in Deutschland.

Also verstehe ich das richtig das ich erstmal gucken muss was genau im Mietvertrag steht?

Susanne Experte!

Im Mietvertrag gilt die Vereinbarung "Schönheitsreparaturen".
Wie lange war die Mietzeit?

Geweisselt wird im Deutschland schon lange nicht mehr, soviel ich weiss ist das der Ausdruck für das Aufbringen einer leimartigen, weissen Substanz direkt auf die Wand.
Wenn das im Vertrag steht muss der ja mind. 40 Jahre alt sein.
I.d.R. beinhalten Schönheitsreparaturen das Tapezieren der Wände und streichen mit einer neutralen Wandfarbe.

Magela

Die Mietzeit beträgt fast genau 2 Jahre. Ich habe die wohnung mit bunten wänden und türen übernommen und z. t. so gelassen.

Von meinem vermieter sollten noch so einige sachen gemacht werden, die aber nie gemacht wurden.

Das heißt ich muss dann auf jeden fall die löcher zu machen und auf jeden fall streichen oder muss ich das dann nicht nach 2 jahren?

Magela

Die Mietzeit beträgt fast genau 2 Jahre. Ich habe die wohnung mit bunten wänden und türen übernommen und z. t. so gelassen.

Von meinem vermieter sollten noch so einige sachen gemacht werden, die aber nie gemacht wurden.

Das heißt ich muss dann auf jeden fall die löcher zu machen und auf jeden fall streichen oder muss ich das dann nicht nach 2 jahren?

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