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KaSch hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine dringende Frage und wäre jedem sehr verbunden, der mir in dieser Angelegenheit weiter helfen könnte(:

Meine Freundin und ich sind vor einem Monat zur Untermiete in eine neue Wohnung gezogen (unsanierter Altbau). Vor dem Vertragsabschluss und dem Einzug hat der Hauptmieter uns auf keinerlei Mängel hingewiesen.
Nun kam heraus, dass der Vermieter von der Untermiete nichts weiß und der Hauptmieter hat uns nun auch gebeten, geheim zu halten, dass wir nun in der Wohnung leben.
Vor ein paar Tagen ereignete sich dann ein Wasserschaden (Rockbruch in der Wand), der Boden ist aufgeweicht und die Decke kommt bei dem Mieter unter uns herunter.
Zudem funktionieren die Nachtspeicheröfen nicht mehr richtig, die Klingel ist kapputt und der Strom fällt öfter einmal aus, da die Sicherungen schon so alt sind.
Der Hauptmieter, dessen Wohnung wir bewohnen, ließ auch durchblicken, dass im die Mängel bekannt waren und er deshalb über den Winter nicht in Wohnung leben wollte.

Meine Frage ist nun, wäre der Hauptmieter nicht verpflichtet gewesen, uns auf die Mängel hinzuweisen bevor wir eingezogen sind?
Das Rohr ist laut ihm auch schon vorher undicht gewesen, leider konnte man das noch nicht sehen, sonst hätten wir die Wohnung wohl nie genommen.

Außerdem, ist der Hauptmieter nicht verpflichtet, dem Vermieter zu melden, wenn er seine Wohnung untervermietet?

Es wäre wirklich nett, wenn Ihr uns da rechtlich etwas aufklären könntet, denn wir wissen langsam nicht mehr weiter..und müssen uns nun auch noch mit den Handwerkern herumschlagen, die wohl erst einmal Küche und Bad auseinander nehmen, um den Wasserschaden zu beheben und die Rohre zu reparieren.

Liebe Grüße,
KaSch

1 Kommentar zu „Ist der Vermieter verpflichtet vor dem Einzug auf Mängel in der Wohnung hinzuweisen?”

Bladder Experte! 23.11.2010 06:08

Es ist nicht leicht für einen Außenstehenden sich diese Situation vorzustellen, in die Sie sich selbst hineinmanövriert haben.

Zuerst gilt mal: Gemietet wie besichtigt.

Wenn sich aber nun im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses die Situation so ändert, dass ein Weiterwohnen nicht möglich ist, dann hilft nur die fristlose Kündigung und der sofortige Auszug.

Wenn der Hauptmieter z.B. eine Kündigung vom Vermieter bekommt, ist Ihr Untermietvertrag ebenfalls gekündigt.

Was haben Sie mit den Handwerkern zu tun?

Für alle Wohnungsmängel, ist für Sie, der Hauptmieter der Ansprechpartner. Im Normalfall setzt hier eine Mietminderung ein, die bis zu 100% gehen könnte.

Für alle Nachteile, die sich aus der nicht erlaubten Untervermietung ergeben sollten, können Sie den Hauptmieter haftbar machen.

Eine besserer Rat ist aber die Kontaktaufnahme mindestens zu einem Mieterverein!


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