Bladder 23.11.2010 06:08
Es ist nicht leicht für einen Außenstehenden sich diese Situation vorzustellen, in die Sie sich selbst hineinmanövriert haben.
Zuerst gilt mal: Gemietet wie besichtigt.
Wenn sich aber nun im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses die Situation so ändert, dass ein Weiterwohnen nicht möglich ist, dann hilft nur die fristlose Kündigung und der sofortige Auszug.
Wenn der Hauptmieter z.B. eine Kündigung vom Vermieter bekommt, ist Ihr Untermietvertrag ebenfalls gekündigt.
Was haben Sie mit den Handwerkern zu tun?
Für alle Wohnungsmängel, ist für Sie, der Hauptmieter der Ansprechpartner. Im Normalfall setzt hier eine Mietminderung ein, die bis zu 100% gehen könnte.
Für alle Nachteile, die sich aus der nicht erlaubten Untervermietung ergeben sollten, können Sie den Hauptmieter haftbar machen.
Eine besserer Rat ist aber die Kontaktaufnahme mindestens zu einem Mieterverein!