tenant61
. das ist alles etwas verwirrend. aber eine einzige auskunft kann licht ins dunkel bringen: wann ist denn vertragsbeginn?
wenn es der 01.02.06 ist: worüber regst du dich dann auf? dann hast du anspruch auf die schlüssel ab 01.02. und keinen tag früher.
was die maklergebühr betrifft: die wirst du wohl bezahlen müssen. wenn er die wohnung vermittelt hat, ist es unerheblich, ob du auf ihn zugegangen bist oder er auf dich. vermittelt bedeutet nicht, dass er dich per annonce gesucht und gefunden hat, sondern wenn er den alleinauftrag hatte, muss sich jeder potentielle mieter an ihn wenden; kommt es zum vertragsabschluss, wird die courtage fällig.
fin
Hier bitte wirklich das Datum des Mietbeginnes im Mietvertrag mal verraten.
Ist dies der 1.02., dann ist es wie tenant schon schrieb, auch der Tag der Schlüsselübergabe und nicht früher. Wann ein Mieter einziehen will oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Christoph_A.
Alles korrekt, was bisher geschrieben wurde.
Entscheidend ist der Mietbeginn lt. Vertrag. Und wenn das der 01.02. ist, dann bekommst Du frühestens an dem Tag die Schlüssel und nicht vorher. Alles andere ist Kulanz.
Im schlimmsten Fall könnte es für Dich Dicke kommen.
Am 31.01. mußt Du Deine alte Wohnung räumen und die neue kommst Du erst am 01.02 rein.
Und was ist mit der Nacht dazwischen ?
Leute gibts. <!-- s --><!-- s -->