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hom3r hat diese Frage gestellt
Hallo
meine Freundin hat zur Zeit eine Wohnung, aber die, mit einer Frist von 3 Monaten bereits zum 1. Juni gekündigt. Bis vor kurzen war Sie noch mit ihrem EX freund zusammen, mit dem Sie auch gewohnt hatte, der aber bereits ausgezogen war.

Nun zu meiner Frage. Die Vermieter meiner Freundin haben dem EX Freund gesagt und konnten ihm sagen, das ich mit meiner Freundin, also seiner EX geschlafen habe, weil Sie das mit bekommen haben. Zweitens konnte die Vermieterin (ein Zweifamilien ausübrings) dem EX bei Auto Marken nennen, mit denne ich immer so da bin.

Die Vermieter sagten auch zu meiner Freundin, das Sie ihre drei Katzen nicht artgerecht behandelt und die das Tierheim anrufen wollen. Was natürlich völliger Quatsch ist. Den Katzen geht es blendend.

Es wurde auch mal ein Schimmelbefund von bezug festgestellt, da sollte aber meine Freundin gut lüften damit das weg geht. Laut aussage von meiner Freundin ist leichter Schimmelbefall immer noch vorhanden, Vermieter behaupten es wurde falsch gelüftet.

Meine Freundin muss jetzt noch 1 Monat in dieser Wohnung leben und hat überhaupt keinen NERV mehr, da noch zu wohnen. Da man beim Abendlichen Techtel mechtel belauscht wird.

P.S. Die Vermieter fühlten sich durch kleine albereinen gestört und haben bei Ihr geklingelt. Zeit 22:13.


So nun zu meiner endgültigen Frage. Kann man bewirken, mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag auszusteigen?

Mit freundlichen Grüßen

Andre K.


Ich habe eine weitere Frage. Die Vermieter haben auf Kaution verzichtet. Haben die Vermieter dann anspruch auf Schadensersatz, bei Zerkratzer Tapette und einem kleinem Loch in der Wand?

Danke
Stichwörter: kuending + fristlose

0 Kommentare zu „Ist eine Fristlose Kündigung möglich bei Verletzung der Privatsphäre?”

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