Balkonexperte 25.09.2011 12:53
Sie sollten sich beim Bauaufsichtsamt, bzw. Bauamt, erkundigen, ob dieser Raum als Wohnraum genehmigt ist.
Aber wenn Sie planen, die Wohnung zu kaufen, dann wird die doch komplett verkauft, da spielt der Raum im "Keller" doch keine Rolle. Bei einer Vermietung sähe die Sache ja anders aus.
rainer69 25.09.2011 17:16
Vielen Dank für die Antwort.
Werde mal unseren Bauamt hierzu mal fragen...
Ja ich plane die Wohnung zu kaufen aber die Wohnflächenberechnung ist folgendermaßen EG 70qm und Keller ist 40qm groß. Die verkaufte WF ist demnach 70qm+20qm(40qm geteilt durch Zwei) sprich 90 qm?!?!??
Rechtlich ist das doch ja gar nicht zulässig oder wie! Im Kaufvertrag müsste 70 qm stehen?
rainer69 25.09.2011 17:18
Und wenn ich später die Wohnung vermieten möcht müsste ich quasi 70 qm ausschreiben?!?!
Danke und Grüße