Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
habe seit einem halben Jahr ein Haus mit Garten gemietet. Auf dem Grundstück wird bisher mit Trinkwasser gegossen (was ich recht teuer finde). Nun möchten wir gern einen Brunnen bohren lassen. Es ist bereits einer da, der wohl versandet ist, vielleicht können wir den ja nutzen. Natürlich tragen wir die Kosten dafür.
Wie ist da die Rechtslage. Mein Vermieter scheut Veränderungen und untersagt uns ja bereits gleine Eingriffe, wie das Aufstellen eines Sichtschutzes. Bevor ich mir da erneut den Unwillen meines Vermieters zuziehe, wollte ich erst abklären, wie die Lage ist. Wäre der Brunnen eine bauliche Veränderung, die der Vermieter untersagen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!