edy 03.04.2010 21:39
Hallo math65,
1. die Kündigung muss schriftlich( per Brief)
erfolgen.
Du bist nicht verpflichtet deine E-Mails
zu lesen( also ungültig).
2.Wurde die Frist ( 3 Monate) eingehalten?
Wegen Eigenbedarf,kann nur gekündigt
werden,wenn der VM oder Verwandte
dort wirklich einziehen( sonst kann´s für
den VM teuer werden).
Als ALG-Empfänger steht dir evtl.Prozess-
kostenhilfe zu (bei Arge fragen).
lg
edy
math65 04.04.2010 10:17
vielen dank vorab für deine antwort!
mein VR hat die frist eingehalten, jedoch den schreiben per email an mich verschickt! ich möchte ihm ein schreiben zukommen lassen mit der bitte um fristverlängerung. was meinst du?
edy 04.04.2010 10:49
Hallo math65,
email-Kündigung ist nicht gültig.
Bestehe auf eine schriftliche Kündigung,
dann hast du ab Eingang der schriftlichen
Kündigung 3 Monate Zeit.
Denke an die Prozesskostenhilfe und gehe
evtl.zu einem RA.
Ich glaube bei der Arge gibt es Beratung-
scheine für einen Anwalt ( 10€).
lg
edy
bitteumrat 04.04.2010 13:48
Mit 4 Kinder bist du wohl ein sog. Härtefall, den man eventuell nicht so einfach rauswerfen kann.
Entsprechend würde ich gegenüber dem Vermieter auftretten. Er soll dir gefälligst helfen, eine neue Wohnung zu finden und dir so lange Zeit gegen bis du was ordentliches gefunden hast.
Ein Härtefall wiegt mehr als der Eigenbedarf, aber du brauchst sicher Hilfe von einem Anwalt oder Mieterverein! Zögere nicht und gehe zum Amtsgericht. Dort an der Info sollte man dir alles sagen, was du für einen Beratungsschein brauchst. Der Anwalt kostet dann maximal 10.- €
Lies dir das mal durch, das ist sehr interessant zu deinem Thema:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haertefaelle.htm
math65 05.04.2010 10:04
danke, werde ich machen!