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math65 hat diese Frage gestellt
halllo,
mein vermieter hat per email mir die wohnung gekündigt. er möchte die wohnung verkaufen, so sind auch in den letzten monaten mehrere Interessenten vorbei kommen um die wohnung zu besichtigen. habe auch nichts dagegen gehabt war immer kooperativ gegenüber meinem V. gewesen. als die Interessenten jedoch gesehen haben dass die wohnung vermietet ist sind sie vom KV zurückgetreten. daraufhin hat der vermieter mir die wohnung gekündigt und behauptet jetzt er will in die wohnung einziehen. wir sind fast 2 jahre mieter der wohnung zahlen immer pünktlich die miete habe 4 kinder und davon ist ein kind behindert. ich finde leider keine wohnung, suche vergeblich habe noch keiner neue wohnung. ich war auch schon beim amt bin auch alg 2 empfänger. habe jetzt vor kurzem per post eine mahnung erhalten mit Fristverlängerung bis ende april. ich möchte kein stress mit ihm haben und deshalb frage ich sie was soll ich machen. darf er mich einfach auf die strasse setzten. würde gerne fristverlängerunhalllo, mein vermieter hat per email mir die wohnung gekündigt. er möchte die wohnung verkaufen, so sind auch in den letzten monaten mehrere Interessenten vorbei kommen um die wohnung zu besichtigen. habe auch nichts dagegen gehabt war immer kooperativ gegenüber meinem V. gewesen. als die interesenten jedoch gesehen haben dass die wohnung vermietet ist sind sie vom KV zurückgetreten. daraufhin hat der vermieter mir die wohnung gekündigt und behauptet jetzt er will in die wohnung einziehen. wir sind fast 2 jahre mieter der wohnung zahlen immer pünklich die miete habe 4 kinder und davon ist ein kind behindert. ich finde leider keine wohnung, suche vergeblich habe noch keiner neue wohnung. ich war auch schon beim amt bin auch alg 2 empfänger. habe jetzt vor kurzem per post eine mahnung erhalten mit fristverlängerung bis ende april. ich möchte kein stress mit ihm haben und deshalb frage ich sie was soll ich machen. darf er mich einfach auf die strasse setzten. würde gerne fristverlängerung was soll ich machen?

5 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf”

edy Experte! 03.04.2010 21:39

Hallo math65,
1. die Kündigung muss schriftlich( per Brief)
erfolgen.
Du bist nicht verpflichtet deine E-Mails
zu lesen( also ungültig).
2.Wurde die Frist ( 3 Monate) eingehalten?
Wegen Eigenbedarf,kann nur gekündigt
werden,wenn der VM oder Verwandte
dort wirklich einziehen( sonst kann´s für
den VM teuer werden).
Als ALG-Empfänger steht dir evtl.Prozess-
kostenhilfe zu (bei Arge fragen).
lg
edy

math65 04.04.2010 10:17

vielen dank vorab für deine antwort!
mein VR hat die frist eingehalten, jedoch den schreiben per email an mich verschickt! ich möchte ihm ein schreiben zukommen lassen mit der bitte um fristverlängerung. was meinst du?

edy Experte! 04.04.2010 10:49

Hallo math65,
email-Kündigung ist nicht gültig.
Bestehe auf eine schriftliche Kündigung,
dann hast du ab Eingang der schriftlichen
Kündigung 3 Monate Zeit.
Denke an die Prozesskostenhilfe und gehe
evtl.zu einem RA.
Ich glaube bei der Arge gibt es Beratung-
scheine für einen Anwalt ( 10€).
lg
edy

bitteumrat Experte! 04.04.2010 13:48

Mit 4 Kinder bist du wohl ein sog. Härtefall, den man eventuell nicht so einfach rauswerfen kann.

Entsprechend würde ich gegenüber dem Vermieter auftretten. Er soll dir gefälligst helfen, eine neue Wohnung zu finden und dir so lange Zeit gegen bis du was ordentliches gefunden hast.

Ein Härtefall wiegt mehr als der Eigenbedarf, aber du brauchst sicher Hilfe von einem Anwalt oder Mieterverein! Zögere nicht und gehe zum Amtsgericht. Dort an der Info sollte man dir alles sagen, was du für einen Beratungsschein brauchst. Der Anwalt kostet dann maximal 10.- €

Lies dir das mal durch, das ist sehr interessant zu deinem Thema:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haertefaelle.htm

math65 05.04.2010 10:04

danke, werde ich machen!

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