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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir haben am 23.12.2005 (als sog. Weihnachtsgeschenk) unsere Betriebskostenabrechnung 2004 mit einer Nachzahlung von 657 Euro erhalten. Wir haben seinerzeit am 11.03.2004 vor den Schlüssel erhalten, unser Mietvertrag läuft aber erst ab 01.06.2004, sodaß wir dann erst am 01.06.2004 Miete zahlen mussten. Dies war ein sog. grosszügiges Geschenk des Vermieters.
Die Betriebskostenabrechnung läuft jetzt ab 11.03.2004, logisch wurde ja auch von uns genutzt. Nun meine eigentliche Frage: Müssen wir die Betriebeskosten für die 2 1/2 Monate Mietfreiheit nachzahlen ? Leider gibt es hierüber gar nix schriftliches, nur ein Übernahmeprotokoll vom 11.03.2005.

Gruss Karin

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung bei Mietfreiheit”

Susanne Experte!

Korrekterweise kann eine Nebenkostenabrechnung auch nur ab Vertragsbeginn geltend machen.

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