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Sina1986 hat diese Frage gestellt
Hallo ich glaube diese Frage wurde hier schon des öffteren gestellt. Jedoch will ich jetzt mal mit meiner Frage los legen.

Ich bin am 01.06.2009 umgezogen. 120 km in einer andere stadt (wohne jetzt also ins wiesbaden) Da ich vorher bei meinen eltern gewohnt habe mache ich so eine Kündigung das erste mal mit.

Es ist so das wir erstmal einfach so in eine wohnung gezogen sind (mein mann und ich) um einfach gemütlich nach unserer Traumwohung ausschau zu halten. Das geht von 120 km. entfernung nicht so sehr wie wenn man in der stadt schon wohnt. Nun habe ich sozusagen meine Traumwohnung gefunden und ich bekomme am Dienstag oder Mittwoch bescheid ob wir die wohnung haben können. (da noch mehr interessenten, hab aber ein gutes gefühl)

Jetzt ist es so das ich am liebsten noch vor weihnachten umziehen möchte. Um das ich den ganzen stress hinter mir habe..
Es gibt einige mängel an der wohnung in der wir jetzt wohnen.. was wir bei einzug natürlich NICHT merken konnte.. 1. Es sind holzfenster in unsere wohnung ist es AR*** Kalt und da wir im sommer einzogen merken wir es erst jetzt ... und es ist noch nichtmal richtiger winter.
Es zieht ohne ende.. Heizung... NAJA.. wir haben 2 Gasöfen in der wohnung.. viel bringen tut das nicht.. wenn die 10 min aus sind ist es wider kalt.

Aber ich hab mir nun meinen Mietvertrag angeschaut und gesehn das hier ein punkt "Mietzeit" steht.

1. Das mietverhältnis beginnt am 01.06.2009

2. (dort steht :)
Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kpndigung des Mietverhältnisses frühestens zum _________ mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher verzicht kan höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit abeschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses zeitraums erfolgen...

Dieser PUNKT 2 ist von meinem Vermieter durschgestrichen worden.

Bei 3. Steht dann "Zeitmietverträge"
und dann:
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der Odentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

So hab ich nun ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist ? Und wie ist das wenn ich nachmieter finde? Also ich möchte sobald ich die zusage habe, die kündigung schreiben.. da die zusagen spätestens am Mittwoch also am 18.11. kommt und ich würde ihm die dann auch persönlich am 18.11 geben und mit ihm sprechen müsste ich reinschreiben das ich zum : 31.02.2010 kündige oder? da die 3 Tage ja um sind ... ?

Wie ist das wenn ich gesundheitlich nicht länger in der Wohnung bleiben kann? Ich hab bandscheiben vorfall gehabt und wir wohnen im Vierten stock Altbau ohne fahrstuhl . Und wenn wich meine einkäufe ec. hochschleppe ist es wieder so das ich totale rückenschmerzen habe.

Möchte dann am Mittwoch gleich mehrere anzeigen für meine Wohnung schalten. Sodass ich auch schnell mehrere nachmieter finde.

Wie läuft es mit einem aushebungsvertrag?

Ich möchte diese andere wohnung.. der späteste einzugstermin wäre der 01.01.2010 und dann würden mir trotzdem 2 monate noch bleiben dieich zahlen muss.

Gibt es ne besondere regel wenn man erst seid 5 monaten hier wohnt? Also das unter 6 monate die kündigungsfrist kürzer ist?

Ich brauche viele tips und ratschläge... Und vor allem infos.. das ist das so das erste mal das ich sowas mit mache :(
Lg Sina

4 Kommentare zu „Kündigungsfrist! ;-)”

edy Experte! 16.11.2009 02:41

Hallo Sina,

Zitat:
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Zitat Ende:

Ihr müßt also die 3 Monate einhalten.
Und weil Ihr erst 5 Monate wohnt,ist das für den VM besonders ärgerlich.Was würdet
Ihr denn tun wenn der VM in eurer neuen
Wohnung nach 5 Monaten sagen würde,
"ihr seid jetzt erst 6 Monate in der Wohnung,ich habe da jemanden der die
Wohnung haben möchte,und will das Ihr in
2 Monaten auszieht".??????

Ihr wollt durch einen Vertrag eine gewisse
Sicherheit,aber dem VM wollt Ihr dies nicht
zugestehen.
schade!
Und wenn berechtigte Mängel sind ,kann der VM diese abstellen und Ihr könntet ggf.
Mietminderung einfordern ( aber Vorsicht ).
lg
edy

Sina1986 16.11.2009 07:29

Okay.. ALso 3 monate müssten wir einhalten.
Wie verhält sich das mit der Kaution. Die Kaution hat er auf ein SPerrkonto machen lassen. Und sie beträgt 2 Monatskaltmieten.
Wenn ich also am Mittwoch für den 31.Februar kündige was ja dann 3 monate wären (der ganze dezember, der ganze Januar und der ganze februar)
Und ich würde aber zum 01.01.2010 ausziehen. Dann würde ich im Dezember noch die volle miete (warmmiete) bezahlen und im Januar und februar nur die Kaltmiete oder? Könnte ich da auch sagen, das er die kaution behält und diese 2 monate (also januar und februar ) damit abdeckt?
Dann hätte ich keine doppelte miete und im Notfall könnte ich diese nebenkosten von 65 € auch nochmal bezahlen für Jan/Feb
oder bekommt er nur die Kaltmiete dann? Weil "treppenhausbeleuchtung, müll , wasser, Schornsteinfeger, hofpflege uvm. ja dann für mich nicht mehr gültig sind?!

das wäre so das letzte was mir einfallen würde.

Und wie ist das wenn ich bis 15. 12.09 einen nachmieter gefunden habe.. und der nachmieter aber sagte er kann erst zum 01.02.09 einziehen. Und der Vermieter mit dem nachmieter einverstanden ist.. dann muss ich für januar trotzdem noch bezahlen oder?
Aber ab feb. dann der neue Mieter?!

Ach herjeeeeeee... lol

Mietminderung.. Naaajaaa ich bezahle so schon nicht all zu viel miete ;-)

Sina1986 16.11.2009 07:31

sollte : 01.02.2010 heißen beim nachmieter !!

Berthelstal Experte! 16.11.2009 08:40

Die Miete ist pünktlich bis zum Auslaufen des Mietvertrages in voller Höhe zu zahlen. Das schließt auch die Nebenkostenvorauszahlung ein. Selbst wenn die Wohnung durch vorzeitiges Verlassen die restliche Mietzeit leer stehen würde, fallen Betriebskosten an. Ihre Verbrauchskosten würden sich damit allerdings senken; aber eigentlich nur Heizung und Wasser.
Sie können einen Nachmieter suchen, ob der Vermieter diesen akzeptiert, ist allein seine Sache. Ich denke aber, wenn das Verhältnis zum Vermieter gut ist, dann geht da auch einiges.
Die Kaution muß der Mieter Ihnen spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zahlen. Auch hier wieder kommt es auf ein gutes Verhältnis zum Mieter an. Ich habe meine Kaution sogar am Tag der Wohnungsübergabe zurückerhalten.
Finden Sie einen Nachmieter noch während Ihrer Kündigungszeit und dieser erhält einen neuen Mietvertrag, dann endet natürlich für Sie Ihr Vertrag und demzufolge auch Ihre Zalungen.

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