edy 16.11.2009 02:41
Hallo Sina,
Zitat:
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Zitat Ende:
Ihr müßt also die 3 Monate einhalten.
Und weil Ihr erst 5 Monate wohnt,ist das für den VM besonders ärgerlich.Was würdet
Ihr denn tun wenn der VM in eurer neuen
Wohnung nach 5 Monaten sagen würde,
"ihr seid jetzt erst 6 Monate in der Wohnung,ich habe da jemanden der die
Wohnung haben möchte,und will das Ihr in
2 Monaten auszieht".??????
Ihr wollt durch einen Vertrag eine gewisse
Sicherheit,aber dem VM wollt Ihr dies nicht
zugestehen.
schade!
Und wenn berechtigte Mängel sind ,kann der VM diese abstellen und Ihr könntet ggf.
Mietminderung einfordern ( aber Vorsicht ).
lg
edy
Sina1986 16.11.2009 07:29
Okay.. ALso 3 monate müssten wir einhalten.
Wie verhält sich das mit der Kaution. Die Kaution hat er auf ein SPerrkonto machen lassen. Und sie beträgt 2 Monatskaltmieten.
Wenn ich also am Mittwoch für den 31.Februar kündige was ja dann 3 monate wären (der ganze dezember, der ganze Januar und der ganze februar)
Und ich würde aber zum 01.01.2010 ausziehen. Dann würde ich im Dezember noch die volle miete (warmmiete) bezahlen und im Januar und februar nur die Kaltmiete oder? Könnte ich da auch sagen, das er die kaution behält und diese 2 monate (also januar und februar ) damit abdeckt?
Dann hätte ich keine doppelte miete und im Notfall könnte ich diese nebenkosten von 65 € auch nochmal bezahlen für Jan/Feb
oder bekommt er nur die Kaltmiete dann? Weil "treppenhausbeleuchtung, müll , wasser, Schornsteinfeger, hofpflege uvm. ja dann für mich nicht mehr gültig sind?!
das wäre so das letzte was mir einfallen würde.
Und wie ist das wenn ich bis 15. 12.09 einen nachmieter gefunden habe.. und der nachmieter aber sagte er kann erst zum 01.02.09 einziehen. Und der Vermieter mit dem nachmieter einverstanden ist.. dann muss ich für januar trotzdem noch bezahlen oder?
Aber ab feb. dann der neue Mieter?!
Ach herjeeeeeee... lol
Mietminderung.. Naaajaaa ich bezahle so schon nicht all zu viel miete
Sina1986 16.11.2009 07:31
sollte : 01.02.2010 heißen beim nachmieter !!
Berthelstal 16.11.2009 08:40
Die Miete ist pünktlich bis zum Auslaufen des Mietvertrages in voller Höhe zu zahlen. Das schließt auch die Nebenkostenvorauszahlung ein. Selbst wenn die Wohnung durch vorzeitiges Verlassen die restliche Mietzeit leer stehen würde, fallen Betriebskosten an. Ihre Verbrauchskosten würden sich damit allerdings senken; aber eigentlich nur Heizung und Wasser.
Sie können einen Nachmieter suchen, ob der Vermieter diesen akzeptiert, ist allein seine Sache. Ich denke aber, wenn das Verhältnis zum Vermieter gut ist, dann geht da auch einiges.
Die Kaution muß der Mieter Ihnen spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zahlen. Auch hier wieder kommt es auf ein gutes Verhältnis zum Mieter an. Ich habe meine Kaution sogar am Tag der Wohnungsübergabe zurückerhalten.
Finden Sie einen Nachmieter noch während Ihrer Kündigungszeit und dieser erhält einen neuen Mietvertrag, dann endet natürlich für Sie Ihr Vertrag und demzufolge auch Ihre Zalungen.