Kasimo 13.09.2021 20:34
Fehlende Rauchwarnmelder sind kein Mangel im Sinne des Mietrechts. Denn diese Pflicht hat der Vermieter aus der Landesbauordnung, nicht aber aus dem Mietverhältnis.
Ein Parkplatz muss zu einer Wohnung nicht zur Verfügung gestellt werden, außer dieser wurde im Mietvertrag zugesichert.
Einen Briefkasten muss der Vermieter nicht zwingend bereit stellen. Dies ist nur dann ein Mangel, falls der Vermieter auch verweigern sollte, dass man als Mieter selber einen eigenen montieren möchte.
Eine Sprech- oder Klingelanlage muss nicht zwingend vorhanden sein. Es ist kein Mangel. Wenn bei der Besichtigung keine Klingelanlage vorhanden war, dann ist das so der vertragsgemäße Zustand.
Ein Hausmeisterservice ist keine Pflicht. Der Vermieter kann die Arbeiten auch selbst ausführen, sofern nicht die Mieter wechselseitig dazu verpflichtet sind.
Die Heizung muss in den Wintermonaten natürlich funktionieren, also spätestens ab Oktober, das wäre ein Mangel.
Eine Mietminderung verlangt man nicht, sondern die Miete ist bei einem Mangel kraft Gesetz gemindert. Die Höhe der Minderung sollte man mit einem Rechtsanwalt abstimmen, um dabei keine Fehler zu machen.