Wesentliche Eingriffe
Baumaßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Beschaffenheit oder die Substanz der Mietwohnung mit sich bringen, gehen über den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs hinaus. Für größere bauliche Veränderungen wie einen Wanddurchbruch oder das Errichten einer neuen Wand muss der Mieter deshalb die Erlaubnis des Vermieters einholen. Hierzu zählen auch der Einbau eines Bades, einer Sauna (LG Hannover, WM 84, 129), einer Etagenheizung (LG Berlin, ZMR 95, 594; andere Ansicht: LG Berlin, GE 81, 187) oder der Ersatz von Holz- durch Kunststofffenster (LG Berlin, ZMR 85, 50).
Außerdem sind keine Maßnahmen erlaubt, die sich nicht oder nur schwer rückgängig machen lassen. Dazu gehören das Auftragen von Rauputz anstelle von Tapete (AG Kerpen, WM 90, 16
, die Umlackierung der Fenster- und Türrahmen von weiß in schwarz (LG Aachen, WM 88, 300) oder die farbige Lackierung eines Türrahmens aus Naturholz (LG Aachen, WM 98, 596). Der Vermieter braucht auch keine Maßnahmen zu dulden, die nachteilige Folgen für die Mietwohnung haben können. Deshalb darf der Mieter keine Styroporverkleidung an der Decke anbringen, da sie bei einem Brand giftige Gase freisetzt (LG Bad Kreuznach, WM 90, 296; LG Braunschweig, WM 86, 24
.
Es kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu baulichen Veränderungen verweigert. Im Allgemeinen muss der Vermieter größere Baumaßnahmen erlauben, die die Bewohnbarkeit der Mietwohnung erst herstellen oder der Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse dienen. Dazu gehören das Verlegen einer Wasser- oder Stromleitung oder der Einbau einer Dusche (AG Hamburg, WM 96,299).
Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Einbau von Wasserzählern zustimmt. Da hiermit zumeist ein größerer Eingriff in das Installationssystem und damit in die Bausubstanz erforderlich ist, muss der Vermieter seine Erlaubnis nicht geben. Darüber hinaus ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten nur dann sinnvoll, wenn sämtliche Zapfstellen im Haus mit einer Wasseruhr ausgestattet sind.
Quelle: DMB