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wutangl hat diese Frage gestellt
Hallo,

"3.) Zusätzlich zu der Ziffer 1.a und 1.b vereinbarten Miete (Nettokaltmiete) trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten."

so weit so gut

"...
15) die Kosten des Betriebs der mit einem Breitkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
16) die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung -entfällt-
...
hat der Mieter z.Zt. monatliche Vorauszahlungen zu leisten in Höhe von 74 Euro. "

Am Ende des Jahre werde ich aufgefodert anteilsmäßig rund 70€ für den Kabelanschluss zu zahlen.
Ist das korrekt? Wenn mann Punkt 15 und Punkt 16 vergleicht, steht dort einmal entfällt und einmal nicht.
Wer hat Recht?

5 Kommentare zu „Kabelgebühren”

Berthelstal Experte! 07.11.2009 12:34

Aber zwischen Punkt 15 und 16 kann ich noch einen Unterschied entdecken. Raten Sie welchen ? Wenn raten nicht hilft, dann vielleicht lesen.
Na, dämmert's. Sie sollten froh darüber sein, daß Ihre Kabelanlage nicht mit einer maschinellen Wascheinrichtung betrieben wird.

Berthelstal Experte! 07.11.2009 12:35

Die Kabelgebühren zahlen Sie nur einmal.

wutangl 07.11.2009 13:34

@Berthelstal,

"Die Kabelgebühren zahlen Sie nur einmal."
das meint, das durch die monatlichen Miete (+Betriebskosten) die Kabelgebühren gedeckt sind.
Und das Umlegungen am Ende des Jahres nicht korrekt ist. Habe ich das so richtig verstanden? Ist das 100% sicher?

wutangl 07.11.2009 13:35

Sind in den "Kosten des Betriebs" auch die monatlichen Gebühren gemeint?

Berthelstal Experte! 07.11.2009 15:20

Ihr Vermieter hat mit dem Kabelanbieter für die gesamte Wohnanlage einen Vertrag über alle Wohnungen geschlossen und bezahlt dafür die entsprechende Gebühr. Das hat den Vorteil, das das in der Regel für jeden Einzelnen billiger wird. Eine Art Mengenrabatt.
Diese Gebühr wird Ihnen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung anteilig in Rechnung gestellt. Sie haben es doch schon begriffen, was soll nun Ihre neue Fragei?

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