Berthelstal 07.11.2009 12:34
Aber zwischen Punkt 15 und 16 kann ich noch einen Unterschied entdecken. Raten Sie welchen ? Wenn raten nicht hilft, dann vielleicht lesen.
Na, dämmert's. Sie sollten froh darüber sein, daß Ihre Kabelanlage nicht mit einer maschinellen Wascheinrichtung betrieben wird.
Berthelstal 07.11.2009 12:35
Die Kabelgebühren zahlen Sie nur einmal.
wutangl 07.11.2009 13:34
@Berthelstal,
"Die Kabelgebühren zahlen Sie nur einmal."
das meint, das durch die monatlichen Miete (+Betriebskosten) die Kabelgebühren gedeckt sind.
Und das Umlegungen am Ende des Jahres nicht korrekt ist. Habe ich das so richtig verstanden? Ist das 100% sicher?
wutangl 07.11.2009 13:35
Sind in den "Kosten des Betriebs" auch die monatlichen Gebühren gemeint?
Berthelstal 07.11.2009 15:20
Ihr Vermieter hat mit dem Kabelanbieter für die gesamte Wohnanlage einen Vertrag über alle Wohnungen geschlossen und bezahlt dafür die entsprechende Gebühr. Das hat den Vorteil, das das in der Regel für jeden Einzelnen billiger wird. Eine Art Mengenrabatt.
Diese Gebühr wird Ihnen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung anteilig in Rechnung gestellt. Sie haben es doch schon begriffen, was soll nun Ihre neue Fragei?