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Betriebsratsfortbildung: Anrechnung der Haushaltsersparnis
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Erstattungsanspruch des Betriebsrats bei Schulungsmaßnahmen hat sich das Betriebsratsmitglied auf die Verpflegungskosten eine Haushaltsersparnis anrechnen zu lassen. Eine Bindung an im Betrieb bestehende, insoweit anderslautende Reisekostenrichtlinien für betriebliche Dienstreisen ist im Hinblick auf die unterschiedlichen und nicht vergleichbaren rechtlichen Voraussetzungen und Maßstäbe abzulehnen.
Beschluss des LAG Nürnberg vom 25.02.2003
2 TaBV 24/02
Pressemitteilung des LAG Nürnberg