Susanne
Du könntest natürlich Heizlüfter aufstellen, dann steigen Deine Stromkosten....
Bezüglich der Heizung musst Du mal in Deinen Mietvertrag schauen. Es gibt Wohnungen mit verschiedenen Ausstattungsarten und man kann auch immer noch eine Wohnung ohne Bad oder ohne Heizung mieten. Wenn Deine Wohnung allerdings mit Heizung als Ausstattungsart hat, muss diese Heizung auch die gesamten Räume aufheizen und zwar mindestens auf 22/23 Grad. Wenn nicht, ist dies ein Mangel, den der Vermieter abhelfen muss.
Hat der Vermieter allerdings bei Vertragsabschluss gesagt, dass die Fenster nicht dicht sind und die Heizung nicht die erforderlichen Mindesttemperaturen schafft, hättest Du den Mangel mit Vertragsabschluss akzeptiert.
Da das Ganze nur Ärger macht und damit nicht glücklich, solltest Du Dir eine andere Wohnung suchen, und zwar im Winter !!!