Gast
kurz und knapp: ja!
Tim
Aber warum??? Also, mit welcher Begründung???
Gast
... ich nur einen Teil MEINES Geldes zurück bekomme, weil er den anderen Teil noch als [b:b5b58]Sicherheit für die anstehende Mietnebenkostenabrechnung[/b:b5b58] [/color:b5b58]einbehalte. [/quote:b5b58]
hast du doch bereits selbst geschrieben!
Tim
Aber soweit mir bekannt ist, darf er die Mietkaution nur für eventuelle Schäden in der Wohnung nutzen. Und da die Wohnung ordnungsgemäß abgenommen wurde, und keine Mängel festgestellt wurden, müsste ich doch eigentlich mein Geld wiederbekommen!?!
Gast
Aber soweit mir bekannt ist, darf er die Mietkaution nur für eventuelle Schäden in der Wohnung nutzen. [/quote:ac82f]
da liegst du falsch!
Tim
ist das irgendwo in einem Paragraph festgehalten???
raskolnikow
schau doch mal in dein "mietgesetz".
raskolnikow
es ist halt so. rechtsprechung.