doctorgonzo hat diese Frage gestellt
Hallo,
im Anhang zu meinem Mietvertrag, den ich ab 01.08.02 abgeschlossen habe steht folgende Klausel:
Der Mietvertrag beginnt am 01.08.02 und endet am 31.07.03. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
Heißt das, ich kann immer nur zum 31.07. eines Jahres kündigen? Was wenn ich im Februar ausziehen möchte? Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Manuel Schweiger