Susanne
In Deutschland ist das Hausfriedensbruch, muss aber bewiesen werden, daher am besten auf frischer Tat ertappen.
Oder für die Zeit bis Mietende ein anderes Schloss einbauen, bei Auszug das Alte wieder einsetzen.
In D darf der VM ohne Absprache bzw. schriftl. Vereinbarung ohne Wissen des Mieters keinen Schlüssel einbehalten.
tignosa 22.07.2013 00:39
Hallo Angelika,
puh, ich hab fast den Eindruck, deinen Vermieter zu kennen. Hatte das "Vergnügen" 2 Jahre lang, außerdem hat er meine Post gelesen und sich noch ein paar Sachen geleistet, ich kann nicht ins Detail gehen, weil das Verfahren noch läuft. Also, es ist in Österreich Besitzstörung, Hausfriedensbruch ist anders geregelt. Der Vermieter darf nur bei Gefahr im Verzug in deine Wohnung, ansonsten muss er dir 3 Tage vorher Bescheid geben. Du kannst also eine Besitzstörungsklage machen. Würd ich aber nicht gleich. Ich rate dir, werde Mitglied im Mieterschutzverband. In jedem Bundesland gibt es einen. http://www.mieterschutzverband.at/ Die schicken deinem Vermieter ein paar nette Briefchen, wird ihn sicher freuen. Sollte es nichts nützen, besprich dich mit deinem Berater. Das sind Profis, denen ist nichts Menschliches fremd. Evtl. werden sie dann Klage erheben, die können dich "in den unteren Instanzen" vertreten bzw. wissen, wer gute, auf Mietrecht spezialisierte Anwälte sind. Wichtig: zahl deine Mieten immer pünktlich, um deinem Vermieter keine Angriffsfläche zu bieten (Klagsgrund!!!)
Glg tig