micoud10 hat diese Frage gestellt
moin zusammen. bin kürzlich kurzfristig aus meinem wg-zimmer ausgezogen. da ich auch den ort verließ, kümmerten sich meine ex-mitbewohner um die nachmietersuche & fanden auch jmd., der zum 01.12. erst zu-, dann aber kurzfristig absagte & nun geht die suche von vorne los... wer weiß, wie das mietrechtlich begründet ist, sind meine ex-mitbewohner nun in der ( auch finanziellen) pflicht, da sie den potentiellen nachmieter akzeptiert haben (wenn auch nur durch mündliche zusage) oder bleibt das weiter an mir hängen? vielen dank für rat!!!