Bladder 05.02.2012 03:41
Der Vermieter darf auch wegen unpünktlicher Mietzahlungen eine fristlose Kündigung aussprechen.
Sie zahlen nach ihrer Schilderung eben nicht regelmäßig !
Sollte im Mietvertrag keine besondere Regelung getroffen sein, so gilt die gesetzliche Regel - Zahlung bis zum 3. Werktag eines Monats (natürlich im Voraus).
Da sie aber als Arbeitsloser Leistungen von einer ARGE beziehen, sollten sie mit der ARGE darüber reden.
Forseti 05.02.2012 09:52
Ob hier bereits die ARGE Zahlungen leistet geht aus der Anfrage nicht hervor. Ich denke eher, dass hier von ALG1 die Rede ist. Und das wird rechtzeitig am Monatsanfang gezahlt. Darum dürfte kein Grund für eine Nichtzahlun^g der Miete gegeben sein.
Man sollte deshalb die Prioritäten kennen.
1. Miete
2. Strom
3. wichtige Versicherungen
.
.
. anderes
Berthelstal 05.02.2012 10:16
Und dann endlich mal, in besseren Zeiten, für einen Monat im voraus die Miete beiseite legen. Dann werden Sie auch immer pünktlich Ihre Miete flüssig haben, selbst dann wenn Sie ihren Lohn erst am 20. oder so bekommen.