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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Zum 01.01.2003 haben wir einen 5-Jahresmietvertrag unterschrieben. Er endet also zum 31.12.07. Kann ich vorzeitig aus dem Vetrag raus oder muß ich bis Ende 2007 damit warten? Wie ist die Kündigungsfrist? Laut Vertrag ist sie 6 Monate vor Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses!
Ich Frage deshalb, weil ich mir ein Haus kaufen möchte, mir aber eine Doppelbelastung nicht leisten kann!
Danke schon mal für die Antworten!
Stichwörter: raus + vorzeitig + zeitmietvertrag

3 Kommentare zu „Kann ich vorzeitig aus einem Zeitmietvertrag raus?”

Susanne Experte!

Bitte nochmal genau den Mietvertrag nachlesen:
Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, dann muss ein Grund angegeben werden. Wie z.B. der Vertrag beginnt zum 01.01.2003 und endet zum 31.12.2007, weil der VM dann die Wohnung selbst nutzen möchte/umbauen möchte/verkaufen möchte.
Ohne Grund wäre die Zeitklausel nicht gültig.

Handelt es sich um einen Formularmietvertrag, der einen gegenseitigen Kündigungsverzicht beinhaltet, ist dieser nicht gültig, da das BGH beschlossen hat, dass ein Kündigungsverzicht nur bis zu 4 Jahre statthaft ist.
Daher rate ich dringend, den MV von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, wenn es sich um so wichtige Entscheidungen wie einen Hauskauf handelt.

Zander1961

Im Vertrag steht das er sich automatisch um jeweils einem Jahr verlängert, wenn der Mieter oder der Vermieter ihn nicht "fristgerecht" kündigt.

Susanne Experte!

Nicht interessant.
Es ist fraglich, ob er aus den von mir genannten Gründen ungültig ist.
Daher lt. die Frage:
Ist es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht (auf 5 Jahre unwirksam) oder ein Zeitmietvertrag (ohne Grund unwirksam).
Das kannst Du als Laie nicht entscheiden, daher such Dir einen Fachanwalt für Mietrecht!

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