Susanne
Bitte nochmal genau den Mietvertrag nachlesen:
Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, dann muss ein Grund angegeben werden. Wie z.B. der Vertrag beginnt zum 01.01.2003 und endet zum 31.12.2007, weil der VM dann die Wohnung selbst nutzen möchte/umbauen möchte/verkaufen möchte.
Ohne Grund wäre die Zeitklausel nicht gültig.
Handelt es sich um einen Formularmietvertrag, der einen gegenseitigen Kündigungsverzicht beinhaltet, ist dieser nicht gültig, da das BGH beschlossen hat, dass ein Kündigungsverzicht nur bis zu 4 Jahre statthaft ist.
Daher rate ich dringend, den MV von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, wenn es sich um so wichtige Entscheidungen wie einen Hauskauf handelt.
Zander1961
Im Vertrag steht das er sich automatisch um jeweils einem Jahr verlängert, wenn der Mieter oder der Vermieter ihn nicht "fristgerecht" kündigt.
Susanne
Nicht interessant.
Es ist fraglich, ob er aus den von mir genannten Gründen ungültig ist.
Daher lt. die Frage:
Ist es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht (auf 5 Jahre unwirksam) oder ein Zeitmietvertrag (ohne Grund unwirksam).
Das kannst Du als Laie nicht entscheiden, daher such Dir einen Fachanwalt für Mietrecht!