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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mich beschäftigt momentan folgende Frage: ist es richtig, dass ein Mieter, der bereits länger als 10 Jahre in einem Alt-Vertrag steckt und älter als 60 Jahre ist eine Art "lebenslanges Mietrecht" besitzt und quasi unkündbar ist - somit auch Eigenbedarf nicht greift ???

Bitte um Feedback.

Grüße,
Gerd
Stichwörter: kündigungsfrist + mietdauer + mieter + älter + jahre

0 Kommentare zu „Kündigungsfrist: Mietdauer 12 Jahre +Mieter älter 60 Jahre”

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