Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
mich beschäftigt momentan folgende Frage: ist es richtig, dass ein Mieter, der bereits länger als 10 Jahre in einem Alt-Vertrag steckt und älter als 60 Jahre ist eine Art "lebenslanges Mietrecht" besitzt und quasi unkündbar ist - somit auch Eigenbedarf nicht greift ???
Bitte um Feedback.
Grüße,
Gerd