Hallo nach tagelangem durchforsten des Netzes und lesen etlicher Urteile Verordnungen tipps etc... weiß ich eigtnlich immernoch nicht weiter ... und hoffe ihr könnt mir hier helfen...
Also im Mai 2003 bezog ich mit meinen 2 Kindern eine 5 Raum Wohnung, sie war komplett renoviert und alles war in Ordnung ... beim einrichten viel uns in einem Kinderzimmer auf, daß die zwei Wände <Aussenwände> nur bis zur Hälfte tapeziert war, der Rest nur übergeweisst. Wir dachten uns nix dabei halt nur *da werden sicher mal Schänke gestanden haben und somit ein komplettes tapezieren nicht notwendig* .... So weit so gut, es war ein schöner Sommr wir fühlten uns wohl und alles war gut, dann kam der >Herbst und im Oktober stellten wir in dem Kinderzimmer unter dem Schreibtisch Schimmel fest, es war genau in der ecke wo die beiden Wände aufeinandertrafen, nach zwei Wochen wurde dieser größer und im November setze ich meinen Vermieter davon mündlich in Kenntniss. Er kam und sah sich das ganze an und natürlich kam der Spruch nicht genug gelüftet ... >ich kann es echt nicht mehr hören> desweiterin meinte er es würde davon kommen das der Schulranzen meiner Tochter uunter dem Schreibtisch steht ... wiederum zwei Wochen später kam er mit einem Mann der sich das ganze ansah, mit irgendner Flüssigkeit abwusch und uns ein Thermometer da lies, womit wir die Luftfeuchte und die Themperatur im Auge behalten sollten .... Wir taten auch alles was möglich war soweit es ging lüftete ich dieses Zimmer alle 3 - 4 Stunden mittels Stosslüftung wir wuschen die Schimmelsporen mit Waschbenzin ab, wie uns aufgetragen <wobei ich das aus eigener Tasche zahlen musste> .... Aber nichts hat genutzt, der Regen kam, der Winter auch und die Wände waren unmittelbar über den Boden permanent feucht. Lüften Heizen Lüften heizen, was soll ich denn noch tun ? Soweit es möglich war haben wir Luftfeuchte und temperatur konstan auf 50 bis 55 % und ^18° bis 20° ghalten, um das permanent zu erreichen muss ich alle 3 h mindesten die prozedur durchführen, das das nicht immer jeden Tag möglich ist ist wohl jedem klar,aber nach drei stunden ist die luftfeuchte schon wieder über 60 % gestiegen die Temp ging runter und ich habe mir wahrscheinlich nen Ochsen geheizt ...
Ok nun mal zum wesentlichen, der Schimmel breitet sich trotzdem immer weiter aus erstreckt sich mittlerweile über die komplette Aussenwand nun wollte ich meiner Tochter das nciht mehr zumuten lassen und wir fingen an umzuräumen und oh Graus gestern haben wir selbigens auch im angrenzenden Schlafzimmer festgestellt die Seite am Fenster dort fängt auch schon an und zieht sich langsam Richtung Decke und sogar in den Rillen und den Seiten vom Fenster habe ich Schimmel entdeckt.
Bei seinem ersten besuch meinte der Vermieter aber auch, es gab an diesen Wänden schonmal Schimmel den er aber seiner meinung nach Ordnungsgemäss beseitigt hat, die Wände an den Stellen sind von aussen auch auf 1m Höhe verputz, also gemacht er da irgendwann schonmal was, aber was ???? Er sagte was von Mauerwerk zersägt, ich hab doch von sowas keinen Schimmer....und natürlich verliess ich mich darauf das er sich drum kümmert, es wurde auch von Isolierplatten etc... pp gesprochen, aber wie gesagt das ist lang her ... Und nun erstmal zu meinen FRAGEN.
1. Ich habe im November dem Vermieter mündlich über den Schimmel informiert und die Miete in guten Glauben er würde etwas tun voll weitergezahlt, ganz normal, nix unter Vorbehalt etc ... nun mache ich das ganze nochmal schriftlich auf welchen Zeitpunkt kann ich mich wegen der Mietminderung denn nun genau berufen ? Angezeigt habe ich es ihm ja schon im Noevember kann ich ab da dann die Mietminderung einfordern ? Oder erst ab jetzt wo ich es ihm
schriftlich [/color:fddac]mitgeteilt habe?
2.Da ich um die Gesundheit meiner Tochter fürchte hat sie natürlich das Zimmer räumen müssen wir haben die Möbel alle in die Mitte gestellt es ist also momentan unbewohnbar <würde euch gerne ein paar Bilder zeigen> sie schläft erstmal bei mir im Schlafzimmer, meine Sorge ist da natürlich genauso groß noch hält sich der Schimmel da in Grenzen, irgendwo müssen wir ja schlafen (.... Kann ich nun die komplette Kaltmiete für beide Zimmer einbehalten ? Das wären auf die gesamte Kaltmiete ca. 30% Minderung... ist das zuviel ? Aber wie soll ich es sonst berechnen ?
3. Muss ich die Frist zum beheben des Schadens setzen ? oder reicht ein Satz wie:" . In Höhe dieses Betrages werde ich ab sofort die von mir geschuldete Monatsmiete bis zur Behebung des Mangels mindern." ?
4. ICh zahle die Miete hier rückwirkend, also am Ende februar rückwirkend für Februar usw...<habe ich noch nicht gemacht, weil ich die Mietmangelanzeige erst fertigmachen wollte> wenn ich jetzt die Miete für Februar zahle kann ich darauf dann schon Mindern oder erst ab der Monatsmiete für März ?
Für aufklärende schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
und sorry für den ellenlangen txt...
LG Ines