Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Freundin und ich wohnen seit ca. 15 Monaten in einem Altbau. Zu Anfang störte uns der alte Teppichboden nicht, doch mittlerweile hat sich herausgestellt, das der Fußboden sehr uneben ist. Unter den Schränken müssen teilweise Keile gelegt werden, damit sie halbwegs gerade stehen, und nicht umfallen. Der Teppichboden wurde von Vormietern teilweise so stark verschmutzt, daß er gar nicht mehr zu reinigen ist, am Rand fehlen oft kleine Streifen. In unserem Wohn- ebenso im Esszimmer wackelt alles, wenn man normal auftritt. Vor allem das Wohnzimmer, wo ein großes Aquarium steht. Ein einfach Gang durch das Zimmer, und das Glasgefäss wackelt, und die aufliegende Abdeckung (Spiegelplatten) scheppert. Wir haben manchmal richtig Angst, dass der Behälter einen Sprung oder Riss bekommt, und einen schweren Wasserschaden verursacht.
Der Teppichboden war, unseres Wissens nach NICHT Gegenstand des Mietvertrages, aber wie schaut es mit dem labielen Fußboden aus? Da dieser eigentlich erneuert werden sollte, wäre der Teppichboden eh nicht mehr zu verwenden. Am liebsten wäre uns Laminatboden. Wir würen die notwendigen Bauarbeiten auch selber durchführen, wenn uns das entsprechende Material zur Verfügung gestellt werden würde. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er für die Materialkosten aufkommt? Wenn ja, mit welchem § oder welcher Gesetzesklausel kann ich dieses erwirken?
Stichwörter: teppichboden + unebener + alter + fußboden

14 Kommentare zu „Alter Teppichboden - unebener Fußboden”

Gast Experte!

ich würd mal sagen gemietet wie gesehen, Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Gruss det11

Teddyknuddel

Die Bodenplatten UNTER dem Teppichboden sind aber Bestandteil des Gebäudes - und NICHT sichtbar. Der Mangel konnte erst später festgestellt werden, als wir unser Wohnzimmer umgestellt hatten.

alex29 Experte!

Hallo!
Folgendes zum Teppichboden/Bodenbelägen in Mietwohnungen im allgemeinen:
Laut Mieterverein Deutschland heißt es:

"Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, daß das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muß sie der Mieter bei seinem Auszug
danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam.

Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den
verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige
Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muß der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt
werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß."

Soviel zu der "Oberflächenbeschaffenheit" des Bodens.
Das Problem bei dir scheint aber wohl vielmehr (wie übrigens auch in meiner alten Mietwohnung; ich kann das nachvollziehen, wenn alles wackelt und schepp ist; ätzend!)zu sein, dass der Estrichboden nicht ordentlich gemacht ist; sprich: Die Unterlage für den Teppich/Laminat/ oder sonst was, was man halt so in einer Wohnung verlegt.
Das ist ein größeres Problem: Nehmen wir einfach mal an, der VM würde der Verlegung von Laminat zustimmen, auch die Kosten übernehmen usw. Ich glaube, dass das Problem dann immer noch bestehen würde, weil eben der komplette Untergrund schief und schepp ist. Das wirst du nicht selbst (ausser du bist wirklich vom Fach!) so hinbekommen, dass das Wackeln in der Bude aufhört. Wie gesagt, wir hatten selbiges Problem (ungelöst!). Falls du kein Fachmann bist, frag doch mal in einem Fachgeschäft nach; ich nehme an, dass meine Vermutung richtig ist und es liegt an der Untergrundbeschaffenheit des Bodens (Estrich, ...). Und ob du das selber machen kannst..??? Wenn du sowas noch nie gemacht hast. Finger weg! Sowas muss jemand vom Fach machen, sonst wirds ne Katastrophe. Zudem könntest du die Bude für einige Tage überhaupt nicht nutzen. Das kommt ner Generalsanierung gleich. Wohin dann mit den Möbeln, etc.?
Damit gebe ich dir erst mal gar keine Antwort darauf, ob der VM sowas bezahlt, weil ich der Ansicht bin, dass bei dir der Aufwand viel größer sein wird, als einfach nur einen neuen Boden zu verlegen. Wenns darum geht, schlagen die meisten dem VM vor, dass selbst zu machen und die sind in aller Regel so froh drüber, dass sie die Kosten fürs Material übernehmen. Aber das ist Zukunftsmusik. Erst musst du von nem fachmann in Erfahrung bringen, ob das was bringt, und ich befürchte (siehe oben), dass das ein weit größeres Ausmaß haben wird, dein Wackeln in der Bude beim Gehen hinzubekommen. Sollte der fachmann meinen, ein neuer Boden würde den Erfolg bringen, dann schlag das deinem VM so vor, wie du es vorhast (VM: Material; Arbeit: Du) ;Mal sehen was er dann meint.
Viel Glück dabei, dass es so funktioniert unter der Voraussetzung, dass das euer Problem behebt.
Wir haben in unserer alten Wohnung halt das Gleiche Problem gehabt und es ist uns bei Einzug auch nicht aufgefallen. Es war ein schöner Boden drin, sehr neu und ordentlich gemacht. Aber beim Gehen durch die Wohnung wackelten die Möbel, der Boden, es schepperte im Schrank und die Waschmaschine konnten wir nur laufen lassen, wenn wir nicht da waren. Vorher müssten wir alles bruchsicher stellen (Gläser von der Spüle weg, usw.)
Viel Erfolg, alex29

Gast Experte!

meine Freundin und ich wohnen seit ca. 15 Monaten in einem Altbau.

Also besteht der Mangel seit Einzug. Und der war schon vor 15Monaten.
Vertragsgemässer Zustand.

Gruss det11

Teddyknuddel

@det11
ich bezweifle Deine Fachkenntnisse und die Fähigkeiten über ein korrektes Urteil, da Du ja anscheinend nicht alles liest, und bitte Abstand von diesem Topic zu nehmen, in Zukunft werde ich Deine Beiträge ignorieren.

@alex29

Wenn es nur Estrich wäre. Nach ablösen eines ohnehin schon losen Teppichteiles konnten wir feststellen, dass darunter nur Spannplatten befestigt sind. Diese sind auf Balken befestigt. Mir ist schon klar, dass ich das Wackeln nie hundertprozentig abstellen kann, doch zumindest kann ich es reduzieren, und mit einer entsprechenden Unterlage für das Aquarium es gegen Bruch sichern zu können. Sowie einen geraden, ebenen Fußboden. Damit wären wir schon zufrieden.

Aber ich denke mal, mit Deinem Beitrag werde ich zu einer Lösung kommen, die für uns zufriedenstellend sein wird. Danke vielmals.

Gast Experte!

Hi Teddyknuddel,

ich bezweifle Ihre Fähigkeit, auch Meinungen gelten zu lassen, die Ihnen nicht in den Kram passen.
Allerdings haben wir beide den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden und werden gegenseitig nicht auf unsere Beiträge reagieren.

Ist doch auch schon was.

Kein Gruss det11 <!-- s :D --><!-- s :D -->

alex29 Experte!

Hallo,

@ det11: ...auch hier habe ich eine kleine Ergänzung:

Laut Mietverein Deutschland gilt entsprechend folgende Regelung unabhängig von dem Sermon "gemietet wie gesehen"(das stimmt logischerweise übrigens immer, sagt aber über die vorliegende Problematik nichts aus):
"Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den
verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert."

Das bedeutet schließlich, dass (hier sogar rechtlich gesichert durch entsprechende Urteile) ein Handlungsspielraum im gegebenen Fall vorhanden ist. Denn kann man nutzen und darum geht es.

Grundsätzlich ist es aber -unabhängig von Dingen die im Mietvertrag geregelt sind, wobei hier zumeist Fragen erscheinen, die nicht so ausdrücklich geregelt sind- sicher immer möglich, Vorschläge in der Art, wie sie hier getätigt wurden, dem VM zu unterbreiten. Und in diesem geschilderten Fall hier ist es tatsächlich oftmals der Fall, dass VM gerne auf solche Angebote eingehen: Wer läßt sich als VM nicht gerne den Boden neu machen und zahlt nur das Material?!

Fazit: Handlungsspielräume exisiteren immer. Die Frage nach der rechtlichen Lage stellt sich erst dann, wenn solcherlei Vorschläge wie hier vom VM grundsätzlich und meist unbegründet einfach abgelehnt werden. Für diesen Fall gilt dann die Suche nach dem Rechtlichen; hier beispielhaft fündig werdend durch die Abschrift /Urteile des Mieterbundes. Welch ein Glück!
Gruß,
alex29

capo Experte!

Hallo,
meine Freundin und ich wohnen seit ca. 15 Monaten in einem Altbau. Zu Anfang störte uns der alte Teppichboden nicht, doch mittlerweile hat sich herausgestellt, das der Fußboden sehr uneben ist. [/quote:9afe1]

nach 15 Monaten kann man nicht mehr von versteckten Mängeln sprechen. ich würde sagen, da gibt langsam der Fußboden nach. Da muss der Vermieter reagieren. Das si tfrüher oder später ein Sicherheitsrisiko.


Der Teppichboden wurde von Vormietern teilweise so stark verschmutzt, daß er gar nicht mehr zu reinigen ist, am Rand fehlen oft kleine Streifen. [/quote:9afe1]

Warum bemerkst Du erst jetzt die Verschmutzung durch Vormieter???


Der Teppichboden war, unseres Wissens nach NICHT Gegenstand des Mietvertrages, aber wie schaut es mit dem labielen Fußboden aus? [/quote:9afe1]

Was ist deiner Meinung nach denn Gegenstand des Vertrages??
Wenn der Teppich es nicht ist, sind dann die Fenster drinnen (und die Oliven nicht vergessen.)


Da dieser eigentlich erneuert werden sollte, wäre der Teppichboden eh nicht mehr zu verwenden. Am liebsten wäre uns Laminatboden. [/quote:9afe1]

Hat der Vermieter die Sanierung bei Vertragsunterzeichung zu gesichert??
Ist das ganze schriftlich festgehalten worden? Warum kein Parkett?
Der Vermieter wird nur den Teppich austauschen. Alles was darüber hinaus geht, ist Mietersache. Wenn ihr Laminat wollt, müßt ihr das auch einbauen. Vielleicht legt der VM noch seinen (Teppichbetrag drauf).


Wir würen die notwendigen Bauarbeiten auch selber durchführen, wenn uns das entsprechende Material zur Verfügung gestellt werden würde. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er für die Materialkosten aufkommt?[/quote:9afe1]

Teppich? Ja -- Laminat? Nein. Fussboden? Finger weg. Das sollte ein Fachfirma machen. (Haftung!+Steuer!)

Übrigens: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf einen ebenen Fussboden, solange die baulichen Vorschriften eingehalten sind. Die beinhalten auch Toleranzen für das Niveau des Fussbodens. (siehe DIN bzw EU-Norm)

Capo

Gast Experte!

capo - perfekt

gruss det11

Teddyknuddel

@capo Du widersprichst Dir selbst mit dem ersten Abschnitt bis zum letzten. In dem ersten Abschnitt hast Du mir aber ein Argument für den Vermieter gegeben, das ich nutzen werde - Danke

@ alex29 Danke und Merci <!-- s :D --><!-- s :D -->

capo Experte!

Du widersprichst Dir selbst mit dem ersten Abschnitt bis zum letzten.[/quote:9b377]

Ich würde das mal GENAU lesen, statt alles zu überfliegen. Ein Fussboden ist Nicht[/b:9b377] gleich dem Teppich oder dem Laminat.

Der Teppich ist ein angemssener Ersatz für den alten Teppich. Sowas nennt man in Fachkreisen INSTANDSETZUNG. Ein Laminat ist eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und somit geht das über eine Instandsetzung drüber hinaus. Laminat ist von der Definition auch keine Modernisierung, also
kann man als Vermieter das nicht auf den Mieter UMLEGEN (Erhöhung der Grundmiete). Kein Vermieter würde freiwillig Laminat einbbauen und damit riskieren, dass der nächste Hund eben diesen verkratzt. Die Instandsetzung wäre wesentlich teurer.

Sollte ich mir widersprechen, so liegt das eben doch an der Gesetzgebung, die diese Definitionen festgelegt hat.<!-- s :D --><!-- s :D -->

@det11
Danke! "Endlich normale Leute! <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> "

Capo

Teddyknuddel

@ Capo

Dann geh mal in den Baumarkt. Schau Dir an, was Teppichboden kostet, und was Laminat kostet. Der gleiche Teppich kostet ca. 12 Euro der qm - beim Laminat mit sämtlichen Material komme ich auf max. 10 Euro pro qm.

&lt;b&gt;W A R U M&lt;/b&gt; also nicht eine Verbesserung herbeiführen, wenn die Instandsetzung teurer ist?

capo Experte!

Instandsetzung ist nicht der Einbau, sondern das langfristige Bereitstellen.
Schon mal ein Glas auf Laminat fallen gelassen. Sieht dich schön aus.

Der Neupreis hat nix mit der Instandsetzung zu tun. Angenommen es gibt einen Schaden. Durch Wasser, physische Einwirkung,...
Wenn der behoben wird, muss von einer Wandseite das Laminat aufgemacht werden. Das kostet Arbeitsstunden. Das ist teuer!! (Die müßte der Vermieter bei deinem Auszug, wenn er ihn übernimmt, bezahlen.)
So ist die Kalkulation des Vermieters. Die Instandsetzung ist dann doch teurer.


Viele Mieter wollen auch kein Laminat. Dann steht die Wohnung leer.

Nur weil Du Laminat willst, wollen das nicht alle Mieter. Es ist also nur aus deiner Sicht eine Verbesserung.

Dann geh mal in den Baumarkt. Schau Dir an, was Teppichboden kostet, und was Laminat kostet. Der gleiche Teppich kostet ca. 12 Euro der qm - beim Laminat mit sämtlichen Material komme ich auf max. 10 Euro pro qm.[/quote:b9707]

Ich kenne die Preise, ich kenne aber auch die Stundenlöhne.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Vermieter sich auf so eine Sache einläßt.

Capo

Teddyknuddel

1. Ich verlege es selber
2. Wenn was passieren sollte, hm....... für was hab ich eine Hausratversicherung?
3. Man kann ja auch aufpassen. Und mein Vermieter ist mit der Art, wie ich die Wohnung führe sehr zufrieden - bis jetzt hatte er nur Ärger mit diversen Privatmietern. Da er ja von mir Kaution hat, sowie von anderen Mietern sie auch verlangt, ist er in einem angemessenem Maß abgesichert!

Und zu guter Letzt: &lt;b&gt;ES GEHT HAUPTSÄCHLICH DARUM, DASS DER BODEN ENDLICH EBEN UND GERADE IST UND NICHT MEHR SO EXTREM WACKELIG WIE JETZT - OB LAMINAT REINKOMMT ODER NICHT!!!!!&lt;/b&gt;

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.