Christoph_A.
Möchte der Mieter denn eine Mietminderung durchsetzen oder hast Du als VM Angst um die Mietsache ?
Für den Mieter ist es nicht ausreichend zu behaupten, es ist Schimmel vorhanden und somit liegt ein Mietmangel vor. Dann ist es an der Sache des Mieters zu beweisen, daß ein Mietmangel vorliegt und das geht nur mit einem Sachverständigen.
Der Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit. Nur muß geklärt werden, ob diese Feuchtigkeit von außen in das Mauerwerk eindringt, dann liegt es am VM diesen Mangel zu beseitigen oder ob sich die Feuchtigkeit von innen auf den Wänden niederschlägt.
Ev. könnte es daran liegen, daß neue Fenster eingebaut wurden und somit nicht mehr soviel Luft "eindringen" kann, wie bei den alten Fenstern, wo es vielleicht durchgezogen hat.
Dies kann der Mieter nur durch ein geändertes Lüftungsverhalten vermeiden. Einfach mal danach googeln und dem Mieter dieses Lüftungsverhalten anzeigen.
Aspergillus
Hallo, wir sind die bösen Vermieter. Mal eine Frage von der anderen Seite. Immer wird nur auf die Vermieter geschimpft. Wir haben ein 6-Familienhaus und in 3 Wohnungen haben wir neuerdings Schimmel. Vor 6 Jahres haben wir das Haus saniert, neue Fenster, neues Dach, neuer Putz usw. Seitdem sind ständig alle Wohnungen vermietet und wir hatten noch nie Probleme mit Schimmel. In drei Wohnungen haben wir seit Mitte letzten Jahres Wohngemeinschaften. Und jetzt schimmelt es. Die Damen sagen zwar immer das sie lüften, aber das glauben wir nicht. Wie kann man dem ganzen nachgehen und wer muss die Gutachterkosten tragen???[/quote:09030]
Hallo Frau/ Herr Rotter,
um die Sachlage wieder in die richtige Richtung zu bringen:
Ihr Mieter ist im Vergleich zu Ihrer Rechtsposition als Vermieter in einer stärkeren Position.
Grundsätzlich hat Ihr Mieter einen Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung sowie einen Mangelbeseitigungsanspruch gegenüber Ihnen als Vermieter.
Sollten Sie als Vermieter dem Anliegen auf Mängelbeseitigung nicht innerhalb der von Ihrem Vermieter gesetzen Frist nachkommen, so könnte dieser eine Mietminderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nicht er selbst für den Schimmelpilzschaden verantwortlich ist.
Richtig ist jedoch auch, dass Ihr Mieter das Vorhandensein von Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung beweisen muss. Nur sind dies in aller Regel unstreitige Mängel, da eine Schimmelpilzbildung meist nicht zu übersehen ist. Ist dies also der Fall so müssten Sie darlegen und beweisen, dass die Ursache für den Pilzbefall (Bauteilfeuchtigkeit und Schimmelbefall) nicht auf die Mietsache an sich zurück zu führen ist. Im Streitfall ist hier ein Gutachten fast immer notwendig.
Für weitere Fragen und eine neutrale Begutachtung des Schimmelpilzschadens stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Aspergillus
fin
@Aspergillus
Ich weiß nicht, ob hier Eigenwerbung für Ihr Sachverständigenbüro so richtig ist und auch nicht, ob Sie hier das Recht haben den Vermieter als den Schuldigen anzuprangern. Wenn die Modernisierungs/Sanierungsmaßnahmen schon vor 6 Jahren stattgefunden haben, Schimmel aber erst seit Mitte letzten Jahres in einer bestimmten Wohnung aufgetreten ist, so bezweifel ich eine Alleinschuld des Vermieters.
Zumindest hier im Forum sollte man mit Schuldzuweisungen vorsichtig sein, denn die sind von hier aus nicht zu beurteilen.
Aspergillus
Es geht in meinem Beitrag nicht um "Eigenwerbung", sondern um die Darlegung von Tatsachen.
"... Schimmel aber erst seit Mitte letzten Jahres in einer bestimmten Wohnung aufgetreten ist, so bezweifel ich eine Alleinschuld des Vermieters."
Genau davon ist die Rede in meinem Beitrag!
"... Schuldzuweisungen" Schuldzuweisungen?? Welche Schuldzuweisungen?
Da ich ebenso wie Sie der Ansicht bin, dass dieser Fall per Ferndiagnose nicht zu beurteilen ist, daher auch mein Angebot zu einer neutralen, unabhängigen Begutachtung!