Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich wollte mal fragen, ob mein Vermieter (der über mir wohnt), mir eine katze verbieten kann, obwohl er einen hund hat. Als gründe gibt er rumpinkeln in der wohnung (er meint er kenne das aus eigener erfahrung)an, obwohl mein kater völlig stubenrein ist und konflikte mit seinem hund an.

ich habe gelesen, dass der vermieter nich gegen eine katze sein kann, wenn er anderen mietern im gleichen haus (in diesem falle der vermieter selbst) ähnliche tiere (also einen hund) bewilligt, weis aber nicht, ob das rechtlich korrekt ist.

was kann ich machen...habe meinen kater schon, seit ner woche, da der vermieter im urlaub war, konnte ich ihn erst jetzt benachrichtigen...und ich dachte auch, dass das in ordnung ginge, da ich mal mit seiner frau gesprochen habe und sie nichts dagegen hatte.....will menen kater nur sehr sehr ungern hergeben....eher dann selbst ausziehen.

thx schonmal für die hilfe

p.s: kenn jemand ne genaue auflistung von tieren, die unter kleintiere fallen (also unabhängig vom mietvertrag gehalten werden dürfen)?

cu
Stichwörter: haus + hund + katzenverbot + selben + trotz

2 Kommentare zu „katzenverbot trotz hund im selben haus?”

Susanne Experte!

Katzen fallen leider nicht unter Kleintiere, auch wenn sie noch sehr sehr klein sind....
Was steht im Mietvertrag unter Tierhaltung???
Da gibt es versch. Möglichkeiten:
-die Kleintierhaltung kann nicht verboten werden
-eine Klausel, die jegliche Tierhaltung verbietet ist nichtig
-Hund bzw. Katze mit Zustimmung des VM ist ok.

Diese Zustimmung muss man aber einholen, bevor[/b:a177c] man sich ein Tier anschafft !!!
Weiterhin ist aus Verträgen mit Dritten keine Zustimmung abzuleiten und für diesen konkreten Fall: mit sich selbst hat der VM ja keinen Vertrag!!!
Hier ein Anrecht auf Tierhaltung abzuleiten ist falsch.

[oo7]

im mietvertrag steht dazu nichts, wir haben uns darauf geeinigt, dass man mit zustimmung tier halten darf, dass er aber so barsch reagiert, hätte ich nicht gedacht.....und dass katzen nicht als kleintiere zählen, weis ich auch...will nur mal wissen, welche tiere genau dazu zählen.

habe mich auf diese urteile gestützt:

Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt (LG Mönchengladbach 2 S 191/88 NJWRR 89, 145; AG Sinzig 7 C 334/89 NJWRR 90, 652; AG Schöneberg 6 C 550/89 MM 90, 192; AG Mannheim 11 C 269/7 8) .

Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten (LG Berlin 64 S 234/85, WM 87, 213).



wie schaut das eigentlich mit dem mietvertrag des vermieters aus? ist nämlich ein wenig vertrakt....ihm gehört das haus nämlich auch nicht, hat es selbst nur gemietet und dann den unteren stock an mich weitervermietet. wenn der hauptvermieter, also der eigentümer des hauses katzen im mietvertrag meines vermieters erlaubt, kann er mir dann trotzdem verbieten, eine katze zu halten?

thx für die antwort.

cu

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.