Susanne
Katzen fallen leider nicht unter Kleintiere, auch wenn sie noch sehr sehr klein sind....
Was steht im Mietvertrag unter Tierhaltung???
Da gibt es versch. Möglichkeiten:
-die Kleintierhaltung kann nicht verboten werden
-eine Klausel, die jegliche Tierhaltung verbietet ist nichtig
-Hund bzw. Katze mit Zustimmung des VM ist ok.
Diese Zustimmung muss man aber einholen, bevor[/b:a177c] man sich ein Tier anschafft !!!
Weiterhin ist aus Verträgen mit Dritten keine Zustimmung abzuleiten und für diesen konkreten Fall: mit sich selbst hat der VM ja keinen Vertrag!!!
Hier ein Anrecht auf Tierhaltung abzuleiten ist falsch.
[oo7]
im mietvertrag steht dazu nichts, wir haben uns darauf geeinigt, dass man mit zustimmung tier halten darf, dass er aber so barsch reagiert, hätte ich nicht gedacht.....und dass katzen nicht als kleintiere zählen, weis ich auch...will nur mal wissen, welche tiere genau dazu zählen.
habe mich auf diese urteile gestützt:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt (LG Mönchengladbach 2 S 191/88 NJWRR 89, 145; AG Sinzig 7 C 334/89 NJWRR 90, 652; AG Schöneberg 6 C 550/89 MM 90, 192; AG Mannheim 11 C 269/7 .
Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten (LG Berlin 64 S 234/85, WM 87, 213).
wie schaut das eigentlich mit dem mietvertrag des vermieters aus? ist nämlich ein wenig vertrakt....ihm gehört das haus nämlich auch nicht, hat es selbst nur gemietet und dann den unteren stock an mich weitervermietet. wenn der hauptvermieter, also der eigentümer des hauses katzen im mietvertrag meines vermieters erlaubt, kann er mir dann trotzdem verbieten, eine katze zu halten?
thx für die antwort.
cu